EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ahrweiler
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.meinawb.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ahrweiler
Der Landkreis Ahrweiler hat kurzfristig die die Entsorgung von – derzeit in Wiesbaden zwischen-gelagertem – vorbehandeltem sperrigem Abfall (teilweise schadstoffentfrachtet und vorzerkleinert) aus den Hochwasserschäden im Juli 2021 zu vergeben. Die zu vergebende Leistung wird in zwei Losen vergeben:
– Los 1: Verladung, Übernahme, Transport und Entsorgung von 10.000 – 12.000 Mg Abfall;
– Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von 10.000 – 12.000 Mg Abfall.
Verladung, Übernahme, Transport und Entsorgung von 10.000 – 12.000 Mg Abfall
Deponie Dyckerhoffbruch
Verladung der Abfälle für Lose 1 und 2 in den vorhandenen zwei Zwischenlagern auf der Deponie Dyckerhoffbruch (inkl. Stellung des Verladegeräts) sowie Übernahme, Transport und Entsorgung von 10.000 – 12.000 Mg Abfall auf der Deponie Dyckerhoffbruch.
Hinweis: Die Abfälle wurden aufgrund ihrer Zusammensetzung und mechanischen Vorzerkleinerung zwar der ASN 19 12 12 zugeordnet, sind jedoch aus Sicht des Auftraggebers nicht für den Einsatz als Ersatzbrennstoff geeignet. Insofern wird für genutzte Behandlungs- und/oder Entsorgungsanlage vorgegeben, dass diese über eine Genehmigung für die ASN 20 03 01, ASN 19 12 12, ASN 20 03 07 und ASN 17 09 04 verfügen müssen.
Zu Ziffer II.2.7): Die Leistungserbringung kann direkt nach Zuschlagserteilung beginnen. Bei der Eintragung zum Leistungsbeginn handelt es sich lediglich um einen Platzhalter.
Übernahme, Transport und Entsorgung von 10.000 – 12.000 Mg Abfall
Deponie Dyckerhoffbruch
Übernahme, Transport und Entsorgung von 10.000 – 12.000 Mg Abfall auf der Deponie Dyckerhoffbruch.
Hinweis: Die Abfälle wurden aufgrund ihrer Zusammensetzung und mechanischen Vorzerkleinerung zwar der ASN 19 12 12 zugeordnet, sind jedoch aus Sicht des Auftraggebers nicht für den Einsatz als Ersatzbrennstoff geeignet. Insofern wird für genutzte Behandlungs- und/oder Entsorgungsanlage vorgegeben, dass diese über eine Genehmigung für die ASN 20 03 01, ASN 19 12 12, ASN 20 03 07 und ASN 17 09 04 verfügen müssen.
Zu Ziffer II.2.7): Die Leistungserbringung kann direkt nach Zuschlagserteilung beginnen. Bei der Eintragung zum Leistungsbeginn handelt es sich lediglich um einen Platzhalter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 – 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung:
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 – 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.)
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Abfall (ASN 20 03 01 oder 20 03 07 oder 19 12 12).
– Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs- und/oder Entsorgungsanla-ge/-n.
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mindestens 5.000 Mg Abfall (ASN 20 03 01 oder 20 03 07 oder 19 12 12) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs- und/oder Entsorgungsanla-ge/-n. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.(Hinweis: Es dürfen nur Behandlungs- oder Entsorgungsanlagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden, da ein Notifizierungsverfahren im vorgesehenen Leistungszeitraum nicht mehr durchführbar ist.)
– Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach §55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplatt-form (kostenlos) zu registrieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.