Ausführung Streckenreinigung 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 02-21-4013n
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführung Streckenreinigung 2022-2024
Ausführung von Streckenreinigung im Jahr 2022-2024 an BAB und autobahnähnlichen Bundesstraßen im Bereich der Niederlassung West, Außenstelle Wiesbaden
Die Leistung umfasst das Sammeln, Verwerten und Entsorgen des Abfalls entlang von BAB und autobahnähnlichen Bundesstraßen der jeweiligen Meisterei einschließlich der Verkehrssicherung im Bereich der Außenstellen.
Die An- und Abfahrt zum Einsatzort ist jeweils in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zwischen den Reinigungen haben mindestens sechs Wochen zu liegen, außer die jeweilige Meisterei ordnet etwas Anderes an.
Die Aufwendungen für Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Umsetzen der Fahrzeuge zwischen den einzelnen Streckenabschnitten ist ebenfalls in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden.
Von Seiten des AG stehen hierfür keine Flächen zur Verfügung.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt grundsätzlich unter Aufrechterhaltung des Verkehrs. Die Arbeitsstellen sind dabei als bewegliche Baustellen zu betreiben. Unvermeidbare Verkehrsbehinderungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt hauptsächlich bei Tageslicht und an Wochentagen, sofern es das Slotmanagement auf den Bundesautobahnen und Bundesstraßen zulässt.
Der AN hat alle für die Sicherheit der Arbeiten und des fließenden Verkehrs erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Die für die Verkehrssicherung erforderlichen Absperrgeräte, Verkehrszeichen und Leitkegel müssen vom Arbeitnehmer vorgehalten, aufgebaut, ggf. umgesetzt und wieder abgebaut werden. Der Einsatz von menschlichen Warnposten wird ausdrücklich untersagt. Es dürfen nur Vorwarneinrichtungen nach der jeweiligen gültigen RSA eingesetzt werden.
Die Kosten für die Verkehrssicherung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Verkehrsführung muss mit dem Arbeitsfortschritt umgesetzt werden. Das Umsetzen der Beschilderung sowie alle für die Verkehrssicherung notwendigen Leistungen, wie z.B. das Reinigen bei Verschmutzung und die sich daraus ergebenden Erschwernisse und Mehrkosten sind ebenfalls in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die ordnungsgemäße Verkehrssicherung wird von der zuständigen Meisterei überwacht.
Los 1
Außenstelle Wiesbaden, Bundesautobahnen (BAB) und autobahnähnlichen Bundesstraßen in den Zuständigkeitsgebieten der Autobahnmeistereien Diedenbergen, Idstein, Rüsselsheim
entspricht der o.g. Leistungsbespreibung II 1.4
Los 2
Außenstelle Wiesbaden, Bundesautobahnen (BAB) und autobahnähnlichen Bundesstraßen in den Zuständigkeitsgebieten der Autobahnmeistereien Darmstadt, Rodgau
entspricht der o.g. Leistungsbespreibung II 1.4
Los 3
Außenstelle Wiesbaden, Bundesautobahnen (BAB) und autobahnähnlichen Bundesstraßen in den Zuständigkeitsgebieten der Autobahnmeistereien Frankfurt, Langenselbold, Reiskirchen
entspricht der o.g. Leistungsbespreibung II 1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen.
Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, ich/wir kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur
Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt bei Angebotsabgabe für
ein Los: 180.000,00 €*
zwei Lose: 150.000,00 €*
drei Lose: 500.000,00 €*
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio €* und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,5 Mio €* abschließen werde(n).
Vorlage geeigneter und vergleichbarer Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen
müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen Der Bieter muss in mindestens 2* Fällen vergleichbare Leistungen erbracht habe(n).
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtige(n)
Im Bereich von Hessen kommt ein System zur dynamischen Ortung von Arbeitsstellen (DORA) zum Einsatz. Wesentliches Element ist die Ausstattung der fahrbaren Absperrtafeln mit einem Gerät (BaSa, Baugruppe Sicherungsanhänger), das die automatische Übermittlung von Position und Pfeilstellung der fahrbaren Absperrtafeln an die Verkehrszentrale Deutschland (VZD) ermöglicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Übertragung der Daten seiner zur
Leistungserbringung eingesetzten Absperrtafeln sicher zu stellen. Die eingesetzten fahrbaren Absperrtafeln müssen hierfür mit einer BaSa ausgestattet werden, die per Mobilfunk die Datenübertragung an die VZD sicherstellt.
Ab dem 01.10.2014 dürfen nur überprüfte fahrbare Absperrtafeln zur Sicherung von Arbeitsstellen eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungantrages nach ablauf der First des § 160 Abs. 3 Nr.4 GWB ( 15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebscheids auf eine eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de