Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_30/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2022
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Biotope des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa und haben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen).
Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Im Jahr 2022 soll die Grünlandkartierung RLP nun in folgenden zwei Landkreisen fortgeführt werden:
1) Landkreise Eifelkreis Bitburg-Prüm
2) Landkreis Mainz-Bingen
Die zu erbringende Leistung unterteilt sich in folgende Lose:
Los 1 (BIT-Los-Nr-1) = ca. 3032 ha
Los 2 (BIT-Los-Nr-2) = ca. 3093 ha
Los 3 (BIT-Los-Nr-3) = ca. 2985 ha
Los 4 (BIT-Los-Nr-4) = ca. 2710 ha
Los 5 (BIT-Los-Nr-5) = ca. 3142 ha
Los 6 (BIT-Los-Nr-6) = ca. 2896 ha
Los 7 (BIT-Los-Nr-7) = ca. 2720 ha
Los 8 (BIT-Los-Nr-8) = ca. 3001 ha
Los 9 (BIT-Los-Nr-9) = ca. 2444 ha
Los 10 (BIT-Los-Nr-10) = ca. 2341 ha
Los 11 (BIT-Los-Nr-11) = ca. 2939 ha
Los 12 (BIT-Los-Nr-12) = ca. 3041 ha
Los 13 (BIT-Los-Nr-13) = ca. 2717 ha
Los 14 (BIT-Los-Nr-14) = ca. 2740 ha
Los 15 (BIN-Los-Nr-15) = ca. 1405 ha
Ergänzende Informationen zu den o.g. Losen befinden sich in Anlage 2 der Vergabeunterlagen "Leistungsbeschreibung" sowie Anlage 3a der Vergabeunterlagen "Ausführungsbestimmungen".
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Zur im Wesentlichen koordinierenden und fachlichen Unterstützung bei der Durchführung der Grünlandkartierung wird sich der AG eines externen Beauftragten bedienen, im Folgenden Koordinator genannt.
Hierzu soll je Los ein Werkvertrag mit einem geeigneten Unternehmen / Bietergemeinschaft abgeschlossen werden.
BIT-Los-Nr-1
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 1 (BIT-Los-Nr-1) = ca. 3032 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-10
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 10 (BIT-Los-Nr-10) = ca. 2341 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-11)
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 11 (BIT-Los-Nr-11) = ca. 2939 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-12
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 12 (BIT-Los-Nr-12) = ca. 3041 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-13
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 13 (BIT-Los-Nr-13) = ca. 2717 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-14
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 14 (BIT-Los-Nr-14) = ca. 2740 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIN-Los-Nr-15
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 15 (BIN-Los-Nr-15) = ca. 1405 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-2
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 2 (BIT-Los-Nr-2) = ca. 3093 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-3
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 3 (BIT-Los-Nr-3) = ca. 2985 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-4
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 4 (BIT-Los-Nr-4) = ca. 2710 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-5
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 5 (BIT-Los-Nr-5) = ca. 3142 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-6
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 6 (BIT-Los-Nr-6) = ca. 2896 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-7
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 7 (BIT-Los-Nr-7) = ca. 2720 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-8
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 8 (BIT-Los-Nr-8) = ca. 3001 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
BIT-Los-Nr-9
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
- der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
- sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Los 9 (BIT-Los-Nr-9) = ca. 2444 ha
Optionale Leistungen:
Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen
Pos. 2.2 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter
Pos. 2.3 Optionales Abstimmungsgespräch
Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2022 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.1 und Pos. 2.3 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.2 hängt davon ab, ob ein entsprechender Termin im Landkreis überhaupt gewollt ist. Dies wird erst im Rahmen des Expertengesprächs geklärt.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Hinweis:
Es empfiehlt sich auf möglichst viele Lose ein Angebot abzugeben, damit im Falle eines erhöhten Angebotsaufkommens in bestimmten Losen die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschlagung im Rahmen der angegebenen Maximalkapazität erhöht wird.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 13) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1) er mindestens 3 vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2008 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2008 liegt, deren Leistungsbeginn mindestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, die eine Projektdauer von mindestens 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die Biotopkartierung vergleichbar sind und daher einen direkten Bezug zu folgenden Aufgabenfeldern haben:
a) Kartierung von Biotoptypen (HNV-Farmland-Monitoring eingeschlossen)
b) Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen
c) Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist.
Referenzen, in denen die Kartierung nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist.
Zusätzlich muss es sich bei mindestens einer Referenz um eine Grünlandkartierung handeln.
Eine Referenz als Grünlandkartierung kann im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung nicht anerkannt werden, wenn sich der Schwerpunkt der als Referenz genannten Kartierung ausschließlich auf die Erfassung von
- Wäldern
- Kleingehölzen
- Mooren
- Gewässern
- Gesteinsbiotopen
- Ackerflächen
- Hochstaudenfluren
- Siedlungsbereichen
- Verkehrs- und Wirtschaftswegen
bezieht.
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder, wobei das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches den Projektleiter stellt, mindestens eine der geforderten Referenzen vorweisen muss.
Die Eignung zu 1) ist ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Anlage 6 in Form der Referenzliste gemäß Anlage 12 zu belegen.
2) er im Rahmen der Leistungserbringung eine Projektleitung einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügt:
- Biologie
- Landespflege oder Landschaftsplanung
- Agrarwissenschaften, Agrarökologie oder Agrarbiologie
- Biogeographie oder Geographie
- Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie
- Naturschutz
- Umweltwissenschaften
- Forstwissenschaften
Die Eignung zu 2) ist ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Anlage 6 in Form eines Scans des Studiennachweises zu belegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o.g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 06.01.2022; 23:59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Anlage 4) oder Rabattgewährungen gemäß Angebotsanschreiben sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYM1L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.