wireless audio video extender
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
wireless audio video extender
Lieferung von 670 wireless audio video extender zum drahtlosen streamen von Inhalten von einem Computer oder Mobilgerät auf einen beliebigen Bildschirm oder Projektor.
Im Zuge des Förderprogrammes Digitalpakt Schule wird die IT-Infrastruktur der 25 Schulen in Trägerschaft des Landkreises Neuwied grundlegend erneuert und ausgebaut. Unter anderem sollen alle unterrichtlich genutzten Räume mit einer modernen Präsentationseinrichtung (insbesondere Beamer, digitale Tafeln) ausgestattet werden.
Unter Berücksichtigung der Medienkonzepte der einzelnen Schulen ist vorgesehen, künftig den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich mit ihrem eigenen Endgerät direkt in das pädagogische Netz einzuloggen und auch im Zuge des Unterrichtes auf die Präsentationsgeräte zuzugreifen („bring your own device“). Der Zugriff soll dabei möglichst einfach und praxisnah möglich sein. D.h. insbesondere, dass der Zugriff (auch) drahtlos und unabhängig des Betriebssystems des Steuergerätes erfolgen können muss. Dies ist notwendig, da keine Vereinheitlichung der von den Schülerinnen und Schülern genutzten Geräte zu erwarten ist und somit unterschiedlichste Geräte innerhalb des Schulalltages auf die Präsentationsgeräte zugreifen können müssen.
Damit innerhalb des Unterrichtes kein unbefugtes Streaming erfolgt, muss die Übertragungseinheit einen geeigneten Schutz bieten.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Lieferung der notwendigen wireless audio video extender (Verbindung zwischen Endgerät Schüler/in bzw. Lehrkraft und Präsentationsgerät).
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (= „BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bin herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. - abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2. Mit Angebotsabgabe wird die Abgabe folgender Nachweise/Erklärungen gefordert, die in den jeweiligen Bewerbungsbedingungen noch einmal aufgelistet sind und für die z. T. Formblätter enthalten sind:
- Angaben zum Bieter
- bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
- Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz gibt auch Auskunft über Rechtsschutzmöglichkeiten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.