Prüfingenieurleistungen u. geotechnische Beratung zum Ersatzneubau der Pilzhochstraße sowie zur grundhaften Ertüchtigung / Sanierung der Weißen Hochstraße der Hochstraße Süd (B 37) in Ludwigshafen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 / 002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfingenieurleistungen u. geotechnische Beratung zum Ersatzneubau der Pilzhochstraße sowie zur grundhaften Ertüchtigung / Sanierung der Weißen Hochstraße der Hochstraße Süd (B 37) in Ludwigshafen
Prüfingenieurleistungen und geotechnische Beratung zum Ersatzneubau der Pilzhochstraße sowie zur grundhaften Ertüchtigung und Sanierung der Weißen Hochstraße der Hochstraße Süd (Verkehrsweg B 37) in Ludwigshafen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Ludwigshafen
Gegenstand der Ausschreibung sind Prüfingenieurleistungen nebst (geotechnischen) Beratungsleistungen zum Ersatzneubau der "Pilzhochstraße" sowie zur grundhafte Ertüchtigung und Instandsetzung der "Weißen Hochstraße" der Hochstraße Süd (Verkehrsweg B 37) in Ludwigshafen. Die Beauftragung der Leistungserbringung erfolgt stufenweise. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Projektbeschreibung, Aufgabenbeschreibung sowie den Leistungskatalog verwiesen
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach den beauftragten Bearbeitungsstufen und der Fertigstellung der vertaglichen Leistungen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiven Kriterien:
(a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit einer vergleichbaren Referenz erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit zwei bis vier vergleichbaren Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit fünf oder mehr vergleichbaren Referenzen erhält 10 Punkte.
(b) Die Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung deren Qualität bewertet, wobei deren Vergleichbarkeit insbesondere im Hinblick auf Gegenstand, Leistungsumfang, Leistungsanforderungen, Volumen, Ausführungszeitraum und Ak-tualität von besonderer Bedeutung sind. Dabei wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber dargelegten Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert.
5 Punkte erhält ein Bewerber dessen Referenz als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als gut, 3 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber dessen Referenz als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz als ungenügend bewertet wird.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftragge-ber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis, dass der Bewerber als Prüfingenieurin / Prüfingenieur für Baustatik in den Fachrichtungen Massivbau und Metallbau anerkannt ist durch Vorlage einer Kopie der Anerkennungsurkunde. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes Prüfingenieurin / Prüfingenieur für Baustatik in den Fachrichtungen Massivbau und Metallbau benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Bezeichnung durch Vorlage einer Kopie der Anerkennungsurkunde nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" -, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung
2. Formblatt "Eigenerklärung zu Umsatz und Mitarbeiterzahl"
zu 1)
Der vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss Mindest-Deckungssummen für Personenschäden von EUR 3,0 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden über EUR 5,0 Mio. ausweisen. Die Mindest-Deckungssummen müssen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Ver-fügung stehen. Bei Bewerbergemein-schaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 3,0 für Personenschäden und EUR 5,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden erreichen.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergeben-den Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern durch mindestens ein Mitglied der Bewerber-gemeinschaft erbracht sein.
Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2015 abgeschlossen worden sein.
anerkannte Prüfingenieure der Fachrichtung Massivbau und Metallbau (§§ 1 ff PrüfIngBaustatikVO Rh.-Pf.)
Insofern wird auf die unter dem Link gemäß Abschnitt I.3) abrufbaren Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind
Bekanntmachungs-ID: 2022 / 022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland