Rahmenvereinbarung für Unterstützungsdienstleistungen auf formellen NABEG-Veranstaltungen einschließlich der Hardwaremiete für das auf diesen Veranstaltungen eingesetzte IT-System (2. Ausschreibung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/029a/Z25-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesnetzagentur.de/beschaffung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Unterstützungsdienstleistungen auf formellen NABEG-Veranstaltungen einschließlich der Hardwaremiete für das auf diesen Veranstaltungen eingesetzte IT-System (2. Ausschreibung)
Rahmenvereinbarung für Unterstützungsdienstleistungen auf formellen NABEG-Veranstaltungen einschließlich der Hardwaremiete für das auf diesen Veranstaltungen eingesetzte IT-System
unterschiedliche Orte im gesamten Bundesgebiet, siehe Leistungsbeschreibung
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) beinhaltet formale Beteiligungsschritte der vor Ort lebenden Bürger*innen , die durch den Netzausbau betroffen sein können. Dazu gehören die Antrag skonferenzen nach §7 / §20 NABEG und die Erörterungs-termine nach §10 / §22 NABEG in der Bundesfachplanung und der Planfeststellung. Diese Veranstaltungen der Bundesnetzagentur finden in betriebsfremden Liegenschaften deutschlandweit statt.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich zwei IT-Systeme gemäß Leistungsbeschreibung für diese Konferenzen bereitzuhalten und insbesondere diese auf den Konferenzen auf- und abzubauen und zu supporten.
Details sind der Leistungsbeschreibung bzw. den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Neben den Kosten für die Hardwaremiete und die Bereitstellung der Systeme auf den Veranstaltungen wird ein Mengengerüst von bis zu 2.920 Personen für die maximal mögliche Vertragslaufzeit aufgeteilt auf unterschiedliche Personalkategorien geschätzt.
In der Vergangenheit waren pro Jahr ca. 30 Veranstaltungen zu betreuen, jedoch sind in Spitzenzeiten bis zu 65 Veranstaltungen pro Jahr möglich.
Soweit die Verträge nicht gekündigt werden, verlängern Sie sich nach Ablauf der Mindestvertragsdauer um weitere 12 Monate. Werden Sie auch nach Ablauf der 12 Monate nicht gekündigt, verlängern sich die Verträge nochmals um weitere 12 Monate. Das späteste Vertragsende ist damit der 31.03.2027.
Eine ordentliche Kündigung durch die Auftragnehmerin ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die hier ausgeschriebenen Leistungen erfordern eine intensive Einarbeitung und Abstimmungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. In der auslaufenden Rahmenvereinbarung hat es Jahre gedauert, bis die Prozesse gut auf einander abgestimmt waren. Es hat sich herausgestellt, dass der Vertrag mindestens drei Jahre fest laufen muss, um ihn überhaupt für den Auftraggeber anbieten zu können und sich die hohen Anschaffungskosten für den Anbieter amortisieren. Außerdem ist die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit des IT-Systems vor Ort ein fundamentales Element für die ordnungsgemäße und sachgerechte Durchführung der Veranstaltungen. Es ist zudem eng mit der Außendarstellung der Behörde verknüpft, weshalb hier sehr viele wichtige, individuelle Absprachen getroffen werden müssen. Ein Anbieterwechsel bringt immer auch ein gewisses Risiko für den Gesamtprojektplan mit sich. Beim Netzausbau handelt es sich ohnehin schon um ein politisch brisantes Thema, das keinen zeitlichen Verzug oder eine negative Außenwirkung für die Behörde verkraftet. Dementsprechend müssen auch die Verträge mit den Dienstleistern gestaltet sein. Daher ist eine Überschreitung der maximalen Standardlaufzeit um ein weiteres Jahr (25%) im vorliegenden Fall gerechtfertigt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Anschluss eine weitere Rahmenvereinbarung erforderlich wird, erfolgt die Bekanntmachung der Ausschreibung rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Rahmenvereinbarung. Ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden.
Im Vergleich zur 1. Ausschreibun gibt es folgende Änderungen:
- Verschiebung des Leistungszeitraumes um drei Monate
- Entfall des Mindestumsatzes (Eignungskriterien)
- Konkrete Anforderung an die Anzahl des vorhandenen Personalpools (Leistungsbeschreibung/Bewertungskriterien)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de