TGA-Planung KiTa Stelzenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 20210618
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landstuhl
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66849
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stelzenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung KiTa Stelzenberg
Die Ortsgemeinde Stelzenberg beabsichtigt Leistungen zur Technischen Gebäudeausstattung i.S.v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Stelzenberg extern zu vergeben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
KiTa Stelzenberg Am Hirtenacker3 67705 Stelzenberg
Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Stelzenberg ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Zudem kann er dem aktuellen Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde nicht gerecht werden. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau sowie Standortwechsel / Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich der Rückbau des Bestandsgebäudes und ein Neubau einer Kindertagesstätte am selben Standort herauskristallisiert.
Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedarfen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Der Neubau ist so zu planen, dass er den Anforderungen an eine zeitgemäße Kinderbetreuung gerecht wird sowie die baulichen Voraussetzungen für eine 3-zügige Kindertagesstätte mit Ganztagesbetrieb und die Möglichkeiten flexibler Raumgestaltungen geschaffen werden. Das Gebäude soll als räumliche Grundlage dienen, um die Kinder sowohl in ihren Basiskompetenzen als auch in ihrer Entwicklung von Fähigkeiten und Strategien zur Bewältigung von Lebensanforderungen stärken zu können.
Die neue Kindertagesstätte soll drei Gruppenräume sowie jeweils einen Intensivraum beinhalten, hinzukommen jeweils Schlaf- und Ruheräume, Wickel- und Sanitärräume sowie Garderoben, die entwurfsabhängig in den Flur integriert werden können. Darüber hinaus sind Räume für Personal und Hauswirtschaft sowie ergänzende allgemeine Räume zu planen. Eine genaue Darstellung der geforderten Räume ist dem Raumprogramm in den zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
Der bisherige Standort soll kurzfristig rückgebaut werden, parallel dazu wird das vorliegende Vergabeverfahren gestartet. Es wird zudem angestrebt, dass im Rahmen des Rück- und Neubaus mittels Geländemodellierung eine Verbesserung der Parksituation geschaffen wird. Die Gemeinde hat darüber hinaus zusätzliche Flächen erworben, die zur Verbesserung der fußläufigen Anbindung der Kindertagesstätte dienen sollen. Diese Anbindung ist bei der Planung (insbesondere bzgl. der Erschließung des Gebäudes) zu berücksichtigen. Eine detaillierte Darstellung der beschriebenen Flächen kann den zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Ortsgemeinde Stelzenberg schreibt vorliegend insofern Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV zum Neubau einer Kindertagesstätte aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planung KiTa Stelzenberg
Ort: Zweibrücken
NUTS-Code: DEB3A Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRFYZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: +49 6131 / 16-2100
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgendin ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einemNachprüfun gsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.