Objektplanung KiTa Stelzenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 20210531

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landstuhl
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66849
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stelzenberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung KiTa Stelzenberg

Referenznummer der Bekanntmachung: 20210531
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ortsgemeinde Stelzenberg beabsichtigt Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 einschließlich Leistungen der Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Stelzenberg extern zu vergeben.

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

KiTa Stelzenberg Am Hirtenacker3 67705 Stelzenberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Stelzenberg ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Zudem kann er dem aktuellen Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde nicht gerecht werden. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau sowie Standortwechsel / Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich der Rückbau des Bestandsgebäudes und ein Neubau einer Kindertagesstätte am selben Standort herauskristallisiert.

Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedarfen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Der Neubau ist so zu planen, dass er den Anforderungen an eine zeitgemäße Kinderbetreuung gerecht wird sowie die baulichen Voraussetzungen für eine 3-zügige Kindertagesstätte mit Ganztagesbetrieb und die Möglichkeiten flexibler Raumgestaltungen geschaffen werden. Das Gebäude soll als räumliche Grundlage dienen, um die Kinder sowohl in ihren Basiskompetenzen als auch in ihrer Entwicklung von Fähigkeiten und Strategien zur Bewältigung von Lebensanforderungen stärken zu können.

Erwartet wird ein architektonisch ansprechender, funktionaler Entwurf. Die neue Kindertagesstätte soll drei Gruppenräume sowie jeweils einen Intensivraum beinhalten, hinzukommen jeweils Schlaf- und Ruheräume, Wickel- und Sanitärräume sowie Garderoben, die entwurfsabhängig in den Flur integriert werden können. Darüber hinaus sind Räume für Personal und Hauswirtschaft sowie ergänzende allgemeine Räume zu planen. Eine genaue Darstellung der geforderten Räume ist dem Raumprogramm in den zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.

Der bisherige Standort soll kurzfristig rückgebaut werden, parallel dazu wird das vorliegende Vergabeverfahren gestartet. Es wird zudem angestrebt, dass im Rahmen des Rück- und Neubaus mittels Geländemodellierung eine Verbesserung der Parksituation geschaffen wird. Die Gemeinde hat darüber hinaus zusätzliche Flächen erworben, die zur Verbesserung der fußläufigen Anbindung der Kindertagesstätte dienen sollen. Diese Anbindung ist bei der Planung (insbesondere bzgl. der Erschließung des Gebäudes) zu berücksichtigen. Eine detaillierte Darstellung der beschriebenen Flächen kann den zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Die Ortsgemeinde Stelzenberg schreibt vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zum Neubau einer Kindertagesstätte aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektplanung / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Projektdurchführung / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 30%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine Stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 123-326304
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 20210531
Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung KiTa Stelzenberg

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRFYA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: +49 6131 / 16-2100
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgendin ihrem Wortlaut aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einemNachprüfun gsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/11/2021

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