Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern und Schwebstoffen im Zeitraum 2022 bis 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_22/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern und Schwebstoffen im Zeitraum 2022 bis 2026
Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe.
Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR), der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Oberflächengewässer und Schwebstoffe auf ausgewählte organische Spurenstoffe analysiert werden.
Das LfU nimmt zusammen mit den Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Süd und Nord von Rheinland-Pfalz (SGDen) zu diesen Zwecken regelmäßig Wasser- und Schwebstoffproben. Das LfU übernimmt hierbei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinen Laboren in Mainz (55116) und Worms (67547). Da die Labore des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik eingerichtet ist, muss ein Teil an externe Dritte beauftragt werden.
Ziel ist es, für jedes Los eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Dritten (AN) ab-zuschließen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Analysenergebnisse der zu unter-suchenden Schadstoffe in der Wasserphase und am Schwebstoff erhält.
Wasser Watchlist Ref.53
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Wasserproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 52 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 10
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4a der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Wasser IKSR Ref.53
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Wasserproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 208 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 76
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4b der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4b der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Wasser Dioxine Ref.53 / RGS
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Wasserproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 91 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 28
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4c der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4c der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Wasser OGewV Ref.53
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Wasserproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 208 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 29
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4d der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4d der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Wasser IKSR RGS
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Wasserproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 39 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 162
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4e der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4e der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Schwebstoffe Dioxine
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Schwebstoffproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 78 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 28
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4f der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4f der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Schwebstoffe IKSR
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Schwebstoffproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 78 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 18
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4g der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4g der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Schwebstoffe OGewV
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Schwebstoffproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 78 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 12
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4h der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4h der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Schwebstoffe Watchlist
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Rahmenvereinbarung zur Analytik von Schwebstoffproben
Maximale Anzahl der jährlichen Proben (Obergrenze): 26 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 5
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 und 3a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können der Anlage 4i der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang jedes Loses um zusätzliche zu untersuchende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in Anlagen 4i der Vergabeunterlagen (Preisblätter/Substanzübersichten) festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Ver-trages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 50 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl je Los, ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wasser_Watchlist_Ref.53
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wasser_IKSR_Ref.53
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wasser_OGewV_Ref.53
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wasser_IKSR_RGS
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwebstoff_IKSR
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wasser_Dioxine_Ref.53_RGS
Ort: Weiterstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwebstoff_Dioxine
Ort: Weiterstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwebstoff_Watchlist
Ort: Weiterstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwebstoff_OGewV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYM2A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.