St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen - Hebeanlagen Regenwasser Referenznummer der Bekanntmachung: 0119.00_37 VE_503_Hebeanlagen Regenwasser
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen - Hebeanlagen Regenwasser
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit
Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F
Gewerk VE_503 Hebeanlagen - Regenwasser
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus Salzburger Str. 15 67067 Ludwigshafen
2 St. Regenwasser-Hebeanlage als Doppelpumpenanlage
2 St. Zulaufbauwerke liefern (Einbau erfolgt bauseits)
Ca. 100 lfdm Druckleitung zwischen Hebeanlage und Übergabeschacht
Zwei Teilstränge, Druckleitung liefern und in bauseitigen Graben verlegen
2 St. Elektrotechnische Steuerung für Hebeanlagen
2 St. Freiluftverteilerschrank für Elektrotechn. Steuerung
Dichtigkeitsprüfungen Druckleitungen
Dokumentation
Wartungsleistungen
Baubeginn: voraussichtlich 13. / 14. KW 2022
Fertigstellung:
Vertragliche Zwischenfristen:
Fertigstellung und Inbetriebnahme Hebeanlage Süd bis spät. 08.07.2022 Haupteingang Nord: Schachtbauwerk, Verteiler, Druckleitung bis spät. 15.10.2022
Die Arbeiten sind in mehrere Abschnitte/Teilbereiche unterteilt.
Gesamtfertigstellung: spätestens Ende 13. KW 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Abschnitt IV: Verfahren
hs Gesellschaft für Projektsteuerung u. Baumanagement mbH,
55124 Mainz
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Landestariftreuegesetz-LTTG findet Anwendung.
Die kompletten Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform www.dtvp.de kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine vorherige kostenlose Registrierung wird empfohlen, um evtl. Nachrichten während der Angebotslaufzeit zu erhalten. Bis zur Angebotsabgabe obliegt die Informationspflicht (z.B. LV-Nachreichungen, Änderungen, Bieterfragen) dem Bieter.
Rechtzeitig gestellte Bieteranfragen werden nur bis 6 Kalendertage vor dem Submissionstermin beantwortet. Später gestellte Bieteranfragen können nicht mehr beantwortet werden.
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Per E-Mail gestellte Bieterfragen werden nicht berücksichtigt.
Die verlängerte Bindefrist, abweichend zu §10(4) VOB/A ist auf Grund der Genehmigungen durch die Gremien des Bauherrn zwingend notwendig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54RL8D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland