IGS IV, Interimsmaßnahme : Einrichtung von zwei naturwissenschaftlichen Fachräumen und einen Vorbereitungsraum
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
IGS IV, Interimsmaßnahme : Einrichtung von zwei naturwissenschaftlichen Fachräumen und einen Vorbereitungsraum
Einrichtung von zwei naturwissenschaftlichen Fachräumen und einen Vorbereitungsraum
Mainz
Es sind zwei naturwissenschaftliche Fachräume, ein Vorbereitungsraum und zwei Sammlungsräume einzurichten. Die Fachräume werden mit 30 Schülerarbeitsplätzen, einem Lerhrerarbeitsplatz, digitaler Präsentationstechnik und Spülenbereichen ausgestattet. Es wird ein Deckensystem zur Medienversorgung installiert. Die Medienversorgung wird über einen Anschlussschrank gesteuert.
In einem Raum wird ein mobiler Abzug mit Andocksystem installiert. Der Vorbereitungsraum wird mit Hochschränken und fahrbaren Schülerdepots eingerichtet. Außerdem wird der Raum mit Chemikalienschränken ausgestattet. Eine Laborarbeitsplatz dient der Vorbereitung von Experimenten. Außerdem werden zwei PC-Arbeitsplätze für die Lehrer installiert.
Die Sammlungsräume sind mit Hochschränken und mobilen Ansatztischen ausgestattet.
Angebote sind ausschließlich elektronisch über "Subreport" zu übermitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister bzw. der Handwerksrolle am Unternehmenssitz/Wohnsitz
- Angaben zu schweren Verfehlungen in Bezug auf die Zuverlässigkeit
Die Befähigung ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von sechs Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Diese Befähigung weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärungen, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über Gesamtumsatz sowie den Umsatz der besonderen Leistungsart, die Vergabegegenstand ist, während der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Angaben zu Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren und Liquidation.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
Die Leistungsfähigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von sechs Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Die Leistungsfähigkeit weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärung, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen.
- Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren,
- Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte,
- Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt.
Die Leistungsfähigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von sechs Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Die Leistungsfähigkeit weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärung, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen.
1) Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG);
2) Sicherheitsleistung: Ist ab [Betrag gelöscht] EUR (Netto) zu erbringen!;
3) Angaben zum Handelsregistereintrag und/oder Berufsgenossenschaft.;
4) Angaben zum beabsichtigten Einsatz (Zahl) von Mitarbeitern auf der Baustelle.
Abschnitt IV: Verfahren
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Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen (§13 EU(1)1 Satz 1 VOB/A). Angebote per E-Mail oder Telefax erfüllen nicht die geforderte Form und werden deshalb nicht zugelassen. Schriftliche Angebote werden ebenfalls nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
§ 160 Absatz 3 GWB/Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]