Allrad-Abrollkipperfahrzeug mit Wechselaufbauten und Kompaktkehrmaschine Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-70-2090-EO
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Allrad-Abrollkipperfahrzeug mit Wechselaufbauten und Kompaktkehrmaschine
Allrad-Abrollkipperfahrzeug mit Wechselaufbauten und
Kompaktkehrmaschine in 2 Losen
Allrad-Abrollkipperfahrzeug mit Wechselaufbauten
Eigenbetrieb Kommunaler Servicebetrieb koblenz Hans-Böckler Straße 8 56070 Koblenz
Allrad-Abrollkipperfahrzeug mit Wechselaufbauten:
Allradfahrzeug zulässiges Gesamtgewicht 18 Mg - aufgelastet bis 21,5 Mg für den Winterdienst und Einsatz als Straßenwaschwagen samt
mitzuliefernde Ein-, An- und Aufbauten:
- Abrollkipperaufbau für Abrollkipper-Rahmen nach DIN 30722/1; Hub-, Kippkraft mind. 14 Mg
- Straßenwaschwagenaufbau aufgezogen auf Abrollkipper-Rahmen nach DIN 30722/1
Wasserbehälter mit 9.000 Liter; Antrieb über Aufbaumotor mind. 45 kW
- Frontanbauplatte für Räumschild nach DIN 15431 zum Anbau eines Schneepflugs
- 2 Kreis-Kommunalhydraulik nach DIN angetrieben über den Nebenantrieb des Fahrgestellmotors
- Streuautomat mit Bandförderung inkl. Soletanks (Volumen Salz: 4 cbm; Volumen Sole: 2.200 Lit),
aufgezogen auf einem Abrollkipper-Rahmen nach DIN 30722/1
- Mehrscharen Schneepflug, Länge der Verschleißschiene ca. 3.000 mm
Die genauen technischen Mindestbedingungen ergeben sich nur aus den Vergabeunterlagen.
vollständige Lieferung der Fahrzeuge ist spätestens bis zum 03.02.2023 zu bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 25.01.2022 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechen.
Kompaktkehrmaschine
Eigenbetrieb Kommunaler Servicebetrieb koblenz Hans-Böckler Straße 8 56070 Koblenz
Selbstfahrende Kompaktkehrmaschine; Antrieb über Dieselmotor; zul. Gesamtgewicht 4.500 kg
mit Systemvolumen (nutzbarer Rauminhalt) ca. 2 cbm nach DIN EN 15429
Die genauen technischen Mindestanforderungen ergeben sich nur aus den Vergabeunterlagen.
Die vollständige Lieferung der Fahrzeuge ist spätestens bis zum 03.02.2023 zu bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 25.01.2022 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Bei Bedarf
Vordruck 234 - Erklärung Bieter / Arbeitsgemeinschaft
Vordruck 235 - Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmern
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Gängige Ersatzteile sind innerhalb von 24 Stunden am Standort Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz zur Verfügung zu stellen. Die Ersatzteilversorgung am Standort Koblenz muss für 10 Jahre gewährleistet sein., und
- der Bieter hat eine Servicereaktionszeit von max. 24 Stunden (an Werktagen) nach Meldungseingang sicherzustellen. Im Reparaturfall haben auf Anforderung geschulte Monteure mit entsprechender Ausrüstung innerhalb von 24 Stunden die Reparaturarbeiten am Standort des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz aufzunehmen. Sollten erforderliche Reparaturen nicht am Standort Koblenz, Hans Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz möglich sein, ist der Auftragnehmer verpflichtet im Servicefall und auf Anforderung durch den Auftraggeber, das
Fahrzeug am Geschäftsort des Auftraggebers Kommunalen Servicebetriebs Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz abzuholen und nach erfolgtem Service wieder auszuliefern.
Das Servicekonzept ist vom Bieter auf Formblatt D-3.1 für Los 1 bzw. auf Formblatt D-3.2 für Los 2 zu erläutern. Die Formblätter D-3.1 bzw. D-3.2 sind mit dem Angebot vorzulegen.
Auf gesonderter vom Bieter zu erstellender Anlage sind die folgenden Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- Skizzen und vollständige technische Beschreibungen der Lieferumfänge, je Los auf das geboten wird. Aus den technischen Beschreibungen müssen
sich die in den Leistungsverzeichnissen geforderten Lieferumfänge, sowie sonstige bei Auslieferung enthaltenen Serien- oder Sonderausstattungen
der Hersteller der Fahrzeuge bzw. der An- und Aufbauten vollständig nachvollziehen lassen.
Zu Los 1 sind zusätzlich mit dem Angebot einzureichen:
- eine Achslastberechnung beim Einsatz des Fahrzeugs im Winterdienst unter Berücksichtigung des zu liefernden Abrollkipperaufbaus, sowie der mit
zu liefernden Winterdienstausstattung, aus der sich die Nutzlast des komplett ausgestatteten Fahrzeugs im Winterdienst ergibt.
- eine Achslastberechnung beim Einsatz des Fahrzeugs im Sommerdienst unter Berücksichtigung des zu liefernden Abrollkipper- und Straßenwaschwagenaufbaus, aus der sich die Nutzlast des komplett ausgestatteten Fahrzeugs im Sommerdienst ergibt.
- Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, ein dem angebotenen vergleichbaren Fahrzeug beim Kommunalen Servicebetrieb Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz im Rahmen der Angebotsaufklärung vorzustellen. Dies hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Aufforderung zu erfolgen. Kosten für die Bemusterung werden nicht erstattet.
- Vertragsstrafen § 11 VOL/B
Bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung für jeden Werktag des Verzugs 0,3 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
über
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Angaben gemäß §8 SaubFahrzeugBeschG:
Nach § 4 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) sind spezielle Fahrzeugarten vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Hierzu gehören insbesondere Straßeninstandhaltungsfahrzeuge, Fahrzeuge, für Winterdienste (beispielsweise als Schneepflug) sowie Reinigungs- und Pflegedienste (beispielsweise Kehrmaschinen) mit dem Schwerpunkt bei der Arbeitsverrichtung.
Bei Los 1 handelt es sich um ein sog. Muli-Use Fahrzeug u. a. mit Sommer und Winterdiensteinsatz, bei Los 2 um eine Kompaktkehrmaschine aus dem Bereich Straßenreinigung, bei denen der Schwerpunkt des Einsatzes in der Arbeitsverrichtung liegt. Insoweit sind beide Lose von den Regelungen des SaubFahrzeugBeschG ausgenommen.
§ 68 der VgV ist mit Inkrafttreten des SaubFahrzeugBeschG entfallen, so dass auch hieraus keine Vorgaben mehr zu beachten sind. Um dennoch die Umweltauswirkungen im Rahmen der Beschaffung angemessen zu berücksichtigen, wird für das Fahrgestell nach Los 1 die Einhaltung der aktuell gültigen Abgasnorm EURO VI als Mindeststandard gefordert; für die Kompaktkehrmaschine nach Los 2 wird ebenfalls die aktuell gültige Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard gesetzt und zusätzlich der Gesamt-Kraftstoffverbrauch nach DIN EN 15429-2 als Wertungskriterium berücksichtigt.
Nebenangebote mit der Möglichkeit des Angebots von alternativen Antrieben sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY599
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland