Röntgendiffraktometer XRD Referenznummer der Bekanntmachung: 2-ESS12-31/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-koblenz-landau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgendiffraktometer XRD
Im Rahmen des Projektes CARBONARA soll mittels Röntgendiffraktometrie die qualitative und quantitative Phasenanalyse von Pulverproben erfolgen. Zudem soll mittels Kleinwinkelröntgenstreuung (SAXS) die Möglichkeit bestehen Nanostrukturen in einem Größenbereich von ca. 1-100 nm zu untersuchen und die Partikelgröße zu bestimmen. Durch einen steuerbaren x,y,z-Tisch, geeigneter Kollimatoren, einer Justage-Einheit soll es möglich sein Proben zu mappen und bspw. Einschlüsse innerhalb des Gefüges zu bestimmen und zu charakterisieren, sowie durch die Messung mit einem 2D Detektor Information über Textur durch z.B. Vorzugsorientierung sowie zur Korn- bzw. Kristallitgrößenverteilung für die Bewertung der Probenpräparation zu ermitteln.
Universität Koblenz-Landau Universitätsstr. 1 56070 Koblenz
Auftragsgegenstand ist ein bauartzugelassenes Röntgendiffraktometer mit einer Kupferröhre, gekühlt über einen internen Kühlkreislauf, einfacher Wechsel von Punkt- und Strichfokus. Die Probenbühne verfügt über eine Probenrotation sowie einen Probenwechsler für mindestens 5 Proben, einfacher Wechsel zwischen Bragg-Brentano- und in Parallel-Strahl-Geometrie. Ein motorisierter x,y,z-Tisch erlaubt das Probenmapping mittels Justage-Einrichtung, geeignete Kollimatoren erlauben eine ortsaufgelöste µXRD, ein energiediskriminierender Detektor, der 0D, 1D und 2D aufzeichnen kann mit einem Fenster von mindesten 20° 2theta im Snapshot im 2D Modus. Eine Hochtemperaturkammer für die Probenmessung bis zu Haltetemperaturen von mindestens 1500°C an Luft. Eine SAXS-Erweiterung zur Probenuntersuchung in Transmission. Instrumentenrechner mit dazugehöriger Steuerungssoftware sowie mindestens 10 Netzwerklizenzen für die Auswertesoftwarepakete.
Es gilt eine Preisobergrenze von [Betrag gelöscht] Euro netto.
Angebote, die darüber hinaus gehen, werden ausgeschlossen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Röntgendiffraktometer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rinteln
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31737
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bruker.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDSYM26
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-
gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-
botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-
gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-
schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-
tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-
len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-
len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-
beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-
ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-
machung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-
keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem
er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-
schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-
grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-
keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-
fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-
schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-
machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 GWB).