Block III-Sanierung zur Unterbringung Teile des BAAINBw, Koblenz-Rauental, Sanierungsplanung, -durchführung und Rückbau von Technischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21 D 0179
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Block III-Sanierung zur Unterbringung Teile des BAAINBw, Koblenz-Rauental, Sanierungsplanung, -durchführung und Rückbau von Technischen Anlagen
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Sanierungsplanung, -durchführung und den Rückbau von Technischen Anlagen eines Bürogebäudes, im Bereich Bund militärisch unter Einbeziehung der Zielvereinbarungstabelle nach BNB und den Belangen schwerbehinderter Menschen, mit dem Ziel, ein schadstofffreies Gebäude zu überlassen.
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Mit Vertragsschluss wird die Leistungsphase (LPH) 1 des Vertrages beauftragt, der Abruf der weiteren LPH und Leistungsstufen erfolgt optional.
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Den Leistungen des AN sind die genehmigte ES-Bau, die RBBau und die in § 2 Nr. 2.2 des Vertrages aufgelisteten Vorschriften und Richtlinien zu Grunde zu legen.
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Der AN hat ab der LPH 8 ein Baustellenbüro zu unterhalten. Für die LPH 6-8 der allg. Baustelleneinrichtung (BE) für die gesamte Dauer der Baumaßn. beauftragt der AG einen Dritten; die Planung der BE ist hingegen Leistung des ANs.
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56073 Koblenz
Das Bürogebäude Block III in Koblenz-Rauental, mit einer BRI von 94.111 m³ und einer BGF von 28.464 m² wurde in Massivbauweise 1974 errichtet. Der Rohbau wurde aus Stahlbeton und Mauerwerk hergestellt. Die Wände im UG sind überwiegend aus Stahlbeton. Im Bereich der Tiefgarage, bzw. unter dem Innenhof, wurde aufgrund der Nutzung eine Stützenkonstruktion angewendet. Die Wände der Flure und Büros in den OGs sind aus leichtem Mauerwerk (Porenbeton und Bims) gefertigt. Ab dem EG befinden sich in den vier Ecken des Gebäudes Treppenhauskerne aus Stahlbeton in Kombination mit Rippendecken. In den "Spangen" zwischen den Treppenhauskernen sind Massivdecken mit Stützen entlang der Fassade verbaut worden. Die Flächen zwischen den Stützen wurden bis auf die Fensteröffnungen ausgemauert. Obwohl die Wände nur aus leichtem Mauerwerk hergestellt wurden, haben diese eine aussteifende Wirkung und sind Teil des bestehenden Tragwerks. Die Fassade ab dem EG ist eine Faserzementfassade mit Aluminiumfenstern, der Sockel ist aktuell ungedämmt. Die oberste Geschossdecke ist massiv ausgebildet, darauf liegt ein Dachstuhl aus Holz. Das Satteldach ist mit Bitumenbahnen abgedichtet.
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Die vom AG beauftragte statische Bestandsuntersuchung hat ergeben, dass der Bauzustand dem Alter des Bauwerks entsprechend gut ist und das Gebäude grundsätzlich gemäß der damals ausgestellten Genehmigung erstellt wurde.
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Die technischen Anlagen, bis auf IT-Netz, weisen eine baujahrtypische Ausführungsweise auf. Das Gebäude wird durch Nahwärme, wie auch Fernwärmenetz versorgt. Im Rahmen des durch den Sanierungsplaner auszuführenden Rückbaus werden, neben der Schadstoffentfernung, auch die Abwasseranlagen (Aufputzmontage), Wasseranlagen (verzinkte Stahlrohre, Aufputzmontage), Lufttechnischen Anlagen (einbetonierte Eternitrohre), Niederspannungsinstallationsanlagen, Elektroakustischen Anlagen, Gefahrenmeldeanlage sowie das Übertragungsnetz fachgerecht abmontiert und entsorgt.
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Seit der Zeit der Erbauung haben keine umfangreichen Umbau-/Sanierungsarbeiten stattgefunden, es wurden lediglich geringfügige Bauunterhaltsarbeiten durchgeführt.
Für die gesamte Dauer der Maßnahme wird das Gebäude komplett leergeräumt.
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Es liegen keine direkten, baulichen Abhängigkeiten zu anderen Baumaßnahmen vor.
Die Planung sieht eine künftige Nutzung als Bürogebäude vor.
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Es wird keine Zertifizierung nach BNB angestrebt. Es sind jedoch die Vorgaben der Zielvereinbarungstabelle zu beachten.
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Vorgesehene Termine:
Beginn der Leistung/ Vertragsabschluss: 04/2022
Baubeginn: 01/2025
Ende Bauausführung 09/2027
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Geschätzte Kosten brutto:
KG 300 gesamt: [Betrag gelöscht] EUR
(darin anteilig der Teilrückbau i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR)
KG 400 gesamt: [Betrag gelöscht] EUR
KG 600 gesamt: [Betrag gelöscht] EUR
Summe KG 200 600: [Betrag gelöscht] EUR
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Die Andienung der Baustelle über die Wache, oder die Umsetzung möglicher diesbezüglicher Alternativen sind im Rahmen der Erstellung der EW-Bau auszuarbeiten. Die RiSBau (Abschnitt K16 RBBau) ist zu beachten.
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Es ist vorgesehen einen Projektsteuerer einzuschalten.
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Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen ("Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Anzahl der Referenzen und Zertifizierung Sanierungsfachplaner/-gutachter.
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Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
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Mit Vertragsschluss wird nur die Leistungsphase 1 beauftragt. Für die weiteren Leistungsphasen der Leistungsstufe (LS) 1 behält sich der AG vor, die einzelnen Leistungen stufenweise zu beauftragen.
Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen gliedern sich wie folgt: LS 1 (LPH 1 - 4), LS 2 (LPH 5), LS 3 (LPH 6 und 7), LS 4 (LPH 8), LS 5 (LPH 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: Eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
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Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Objekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Des Weiteren muss aus der Versicherungsbescheinigung hervorgehen, dass Umwelt- und Gewässerschäden nicht ausgeschlossen sind.
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Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
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Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft / ARGE) mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft / ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz nachweisen, wenn jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist. Zudem darf Versicherung Umwelt- und Gewässerschäden nicht ausschließen.
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Der allgemeine Jahresumsatz brutto (Sanierungsmaßnahmen) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen und der spezifischen Jahresumsatz brutto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sanierungsplanung, -durchführung und Rückbau von Technischen Anlagen) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
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Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- der Projektleiter,
- der stellv. Projektleiter,
- der Bauleiter,
- der stellv. Bauleiter.
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
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Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter, den stellv. Projektleiter, den Bauleiter und den stellv. Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme und Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) Bruttogrundfläche (BGF nach DIN 277),
d) Art der Maßnahme (Sanierungsplanung, -durchführung und Teil- bzw. -Rückbau Technischer Anlagen),
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Zeitpunkt des Abschlusses der der gesamten Rückbaumaßnahme und der Übergabe des Gebäudes,
f) Rechnungswert (Honorar, netto),
g) Angabe zur Asbestbelastung und weitere Schadstoffbelastung,
h) Anzahl der Vollgeschosse.
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Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren sowie die Zahl seiner Führungskräfte im Bereich Sanierungsmaßnahmen ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
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Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
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Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
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Als Mindeststandards werden gefordert:
Der Projektleiter und der stellv. Projektleiter müssen jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren nach Studienabschluss nachweisen. Zudem müssen sie jeweils die Fachkunde gem. TRGS 524 und die Sachkunde gem. TRGS 519 oder die Sachkunde gem. DGUV 101-004 nachweisen.
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Der Bauleiter und der stellv. Bauleiter müssen jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren auf dem Gebiet Schadstofferkundung und -sanierung sowie 3 Jahre Baustellenpraxis nach Studienabschluss nachweisen. Zudem müssen sie jeweils die Fachkunde gem. TRGS 524 und die Sachkunde gem. TRGS 519 oder die Sachkunde gem. DGUV 101-004 nachweisen..
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Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Bewerber/das Unternehmen
Mind. 1 Referenz über die Sanierungsplanung, -durchführung und den Teil- oder Rückbau Technischer Anlagen eines mind. zweigeschossigen Gebäudes mit Asbestbelastung und mind. einer weiteren Schadstoffbelastung und einer BGF nach DIN 277 von mind. 3 000 m².
Zugelassener Referenzzeitraum:
Abschluss der gesamten Rückbaumaßnahme nach dem 31.10.2013 und Leistungstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) Abschluss der gesamten Rückbaumaßnahme oder Übergabe des Gebäudes abgeschlossen.
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2. Projektleiter und stellv. Projektleiter
JEWEILS mind. 1 Referenz über die Sanierungsplanung, -durchführung und den Teil- oder Rückbau Technischer Anlagen eines mind. zweigeschossigen Gebäudes mit Asbestbelastung und mind. einer weiteren Schadstoffbelastung und einer BGF nach DIN 277 von mind. 3 000 m².
Zugelassener Referenzzeitraum:
Abschluss der gesamten Rückbaumaßnahme nach dem 31.10.2013 und Leistungstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) Abschluss der gesamten Rückbaumaßnahme oder Übergabe des Gebäudes abgeschlossen.
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3. Bauleiter und stellv. Bauleiter
JEWEILS mind. 1 Referenz über die Sanierungsdurchführung und den Teil- oder Rückbau Technischer Anlagen eines mind. zweigeschossigen Gebäudes mit Asbestbelastung und mind. einer weiteren Schadstoffbelastung und einer BGF nach DIN 277 von mind. 3 000 m².
Zugelassener Referenzzeitraum:
Abschluss der gesamten Rückbaumaßnahme nach dem 31.10.2013 und Leistungstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) Abschluss der gesamten Rückbaumaßnahme oder Übergabe des Gebäudes abgeschlossen.
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Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren muss mind. 6 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Führungskräfte im Bereich Sanierungsmaßnahmen in den letzten drei Jahren muss mind. 4 betragen.
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Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
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Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
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Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Anlage Staatenliste"). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SGÜ wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein PL, ein stellv. PL, ein BL und ein stellv. BL zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
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7) Die in Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die Leistungen der LPH 9.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY0CM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de