Anmietung Fremdplattform Referenznummer der Bekanntmachung: B/S2AI/MA410/MA039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung Fremdplattform
Anmietung einer Fremdplattform für die Durchführung der Tauchergrundausbildung als Ersatz für das defekte, bw-eigene Taucherschulboot JUIST.
EAZSM Neustadt
1 Anmietung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Dienstleistung dient der Kurzfristigung Bereitstellung einer Plattform für den Tauchergrundausbildung aufgrund Ausfall der bundeswehreigenen Plattform. Der Lehrgang ist zwingend für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft zwingend notwendig. Die Plattform muss verschiedene Anforderungen erfüllen, welche in der Kürze der Zeit nur von der Firma RS-Diving bereitgestellt werden können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung Fremdplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borkum
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 26757
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung
eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der
Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der
Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber
zu rügen.