BÜ 512 Bahnunterführung K 6 Fahrweg - Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 74-2021-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
BÜ 512 Bahnunterführung K 6 Fahrweg - Straßenbau
Straßenbau
Worms
ca. 3.410 m2 Asphaltaufbruch
ca. 1.100 m2 Betontragschicht aufnehmen
ca. 1.350 to Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch
ca. 16.400 m3 Erdabtrag
ca. 6.570 to Entsorgung belasteter Aushub >Z2
ca. 1.900 m3 Frostschutzschicht
ca. 4.700 m2 Schottertragschicht
ca. 4.300 m2 Bitumenfahrbahn
ca. 345 m2 Betonpflaster
ca. 4 St Straßeneinläufe
ca. 85 m Sammelleitung DN 200 einschl. Erdarbeiten
ca. 540 m Mulden
ca. 150m Pflasterrinne/Rinnenplatten
ca. 320 m Betonbordstein
ca. 1400 m Kabelleerrohre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen mit dem Angebot:
> Eigenerklärung Eignung
Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle:
> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Unterlagen mit dem Angebot:
> 233-Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
> 234- Erklärung Bieter/ Arbeitsgemeinschaft (wenn dasAngebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird)
Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle:
> Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und DiensteMarktplatz 267547 WormsDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9