Verkehrsflächenreinigung von Öl- & Betriebsstoffen auf BAB 2022-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 02-21-4023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsflächenreinigung von Öl- & Betriebsstoffen auf BAB 2022-2023
Ausführung von Verkehrsflächenreinigung von Öl- und Betriebsstoffen auf Bundesautobahnen und dessen Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West Montabaur und den dazugehörigen Außenstellen Wiesbaden, Darmstadt und Frankfurt/ Gelnhausen.
Los 1
Bundesautobahnen und dessen Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West, Außenstelle Wiesbaden
Autobahnmeistereien: AM Diedenbergen, AM Heidesheim, AM Idstein und AM Rüsselsheim
Die Leistung umfasst die Reinigung der Verkehrsflächen von Öl- und Betriebsstoffen sowie die fachgerechte Entsorgung aller aufgenommenen Stoffe auf Bundesautobahnen und deren Anlagen im Bereich der Niederlassung West Montabaur, mit der dazugehörigen Außenstelle Wiesbaden
Das Unfall- und Pannengeschehen ist von äußeren Faktoren wie z.B. Witterungseinflüsse, Verkehrsaufkommen, Verhalten der Verkehrsteilnehmer, etc. bestimmt, die vom Auftraggeber nicht beeinflussbar sind. Daher kann eine exakte Angabe für die Anzahl der Einsätze sowie Zeitaufwand, Ort, Ausmaß oder notwendige Maßnahmen wegen der ständig wechselnden Unfall- und Pannenentwicklung, nicht getroffen werden.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verständigung mit dem Auftraggeber (AG) muss mindestens ein Arbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem der Dienstleistung und dem Auftraggeber angemessenen Niveau beherrschen.
Die Gesamtleistung wird in Einzelaufträgen abgewickelt, in denen Leistungsumfang und Ausführungsfrist jeweils festgelegt werden.
Die Arbeiten sind nach Aufforderung durch den zuständigen Autobahnmeister oder dessen Beauftragten unter Aufrechterhaltung des Verkehrs fachgerecht und zügig durchzuführen. Der Umfang der Arbeiten wird durch den Autobahnmeister oder dessen Beauftragten vor Ort festgelegt.
Der AN verpflichtet sich, innerhalb von 90 min. nach Auftragserteilung durch den AG, Tag oder Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen (24h-Service), mit den Reinigungsarbeiten zu beginnen.
Beim Eintreffen an der Einsatzstelle hat sich der AN einen Überblick über die Örtlichkeit zu verschaffen. Bezüglich der zu erbringenden Leistung ist ein Leistungsnachweis, sowie ein detailliertes Aufmaß zu erstellen.
Die An- und Abmeldung des AN am Einsatzort erfolgt bei dem zuständigen Autobahnmeister oder dessen Beauftragten.
Die erforderliche Verkehrssicherung (Absicherung der Arbeitsstelle) erfolgt durch die Autobahnmeisterei.
Los 2
Bundesautobahnen und dessen Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West, Außenstelle Darmstadt.
Autobahnmeistereien: AM Darmstadt und AM Rodgau
Die Leistung umfasst die Reinigung der Verkehrsflächen von Öl- und Betriebsstoffen sowie die fachgerechte Entsorgung aller aufgenommenen Stoffe auf Bundesautobahnen und deren Anlagen im Bereich der Niederlassung West Montabaur, mit der dazugehörigen Außenstelle Darmstadt.
Das Unfall- und Pannengeschehen ist von äußeren Faktoren wie z.B. Witterungseinflüsse, Verkehrsaufkommen, Verhalten der Verkehrsteilnehmer, etc. bestimmt, die vom Auftraggeber nicht beeinflussbar sind. Daher kann eine exakte Angabe für die Anzahl der Einsätze sowie Zeitaufwand, Ort, Ausmaß oder notwendige Maßnahmen wegen der ständig wechselnden Unfall- und Pannenentwicklung, nicht getroffen werden.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verständigung mit dem Auftraggeber (AG) muss mindestens ein Arbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem der Dienstleistung und dem Auftraggeber angemessenen Niveau beherrschen.
Die Gesamtleistung wird in Einzelaufträgen abgewickelt, in denen Leistungsumfang und Ausführungsfrist jeweils festgelegt werden.
Die Arbeiten sind nach Aufforderung durch den zuständigen Autobahnmeister oder dessen Beauftragten unter Aufrechterhaltung des Verkehrs fachgerecht und zügig durchzuführen. Der Umfang der Arbeiten wird durch den Autobahnmeister oder dessen Beauftragten vor Ort festgelegt.
Der AN verpflichtet sich, innerhalb von 90 min. nach Auftragserteilung durch den AG, Tag oder Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen (24h-Service), mit den Reinigungsarbeiten zu beginnen.
Beim Eintreffen an der Einsatzstelle hat sich der AN einen Überblick über die Örtlichkeit zu verschaffen. Bezüglich der zu erbringenden Leistung ist ein Leistungsnachweis, sowie ein detailliertes Aufmaß zu erstellen.
Die An- und Abmeldung des AN am Einsatzort erfolgt bei dem zuständigen Autobahnmeister oder dessen Beauftragten.
Die erforderliche Verkehrssicherung (Absicherung der Arbeitsstelle) erfolgt durch die Autobahnmeisterei.
Los 3
Bundesautobahnen und dessen Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West, Außenstelle Frankfurt / Gelnhausen.
Autobahnmeistereien: AM Frankfurt, AM Langenselbold und AM Reiskirchen
Die Leistung umfasst die Reinigung der Verkehrsflächen von Öl- und Betriebsstoffen sowie die fachgerechte Entsorgung aller aufgenommenen Stoffe auf Bundesautobahnen und deren Anlagen im Bereich der Niederlassung West Montabaur, mit der dazugehörigen Außenstelle Frankfurt / Gelnhausen.
Das Unfall- und Pannengeschehen ist von äußeren Faktoren wie z.B. Witterungseinflüsse, Verkehrsaufkommen, Verhalten der Verkehrsteilnehmer, etc. bestimmt, die vom Auftraggeber nicht beeinflussbar sind. Daher kann eine exakte Angabe für die Anzahl der Einsätze sowie Zeitaufwand, Ort, Ausmaß oder notwendige Maßnahmen wegen der ständig wechselnden Unfall- und Pannenentwicklung, nicht getroffen werden.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verständigung mit dem Auftraggeber (AG) muss mindestens ein Arbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem der Dienstleistung und dem Auftraggeber angemessenen Niveau beherrschen.
Die Gesamtleistung wird in Einzelaufträgen abgewickelt, in denen Leistungsumfang und Ausführungsfrist jeweils festgelegt werden.
Die Arbeiten sind nach Aufforderung durch den zuständigen Autobahnmeister oder dessen Beauftragten unter Aufrechterhaltung des Verkehrs fachgerecht und zügig durchzuführen. Der Umfang der Arbeiten wird durch den Autobahnmeister oder dessen Beauftragten vor Ort festgelegt.
Der AN verpflichtet sich, innerhalb von 90 min. nach Auftragserteilung durch den AG, Tag oder Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen (24h-Service), mit den Reinigungsarbeiten zu beginnen.
Beim Eintreffen an der Einsatzstelle hat sich der AN einen Überblick über die Örtlichkeit zu verschaffen. Bezüglich der zu erbringenden Leistung ist ein Leistungsnachweis, sowie ein detailliertes Aufmaß zu erstellen.
Die An- und Abmeldung des AN am Einsatzort erfolgt bei dem zuständigen Autobahnmeister oder dessen Beauftragten.
Die erforderliche Verkehrssicherung (Absicherung der Arbeitsstelle) erfolgt durch die Autobahnmeisterei.
Einzelfrist AM Langenselbold
Folgende Einzelfrist ist bei Angebotsabgabe zu beachten:
AM Langenselbold: 01.08.2022 - 31.01.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
-Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1 und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes2 auf gesondertes Verlangen vorlegen.
-Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
-Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt bei Angebotsabgabe für
ein Los: 260.000,00 €
zwei Lose: 360.000,00 €
drei Lose: 500.000,00 €
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen.
-Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio €* und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,5 Mio €* abschließen werde(n).
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Ver-sicherungsnachweis werde ich auf gesondertes Verlangen übersenden.
-Vorlage geeigneter und vergleichbarer Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
* Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen
Es muss erklärt werden, dass in mindestens 2* Fällen vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
-Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
-Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
-Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
-Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtige(n)
-Bei Temperaturen unter 0 Grad C ist die Reinigung mit Ölbindemittel
(Trockenreinigung) vorgesehen.
-Für die Reinigung im Trockenverfahren dürfen nur geprüfte Ölbindemittel eingesetzt werden, die für Verkehrsflächen geeignet sind (Typ III; "R"). Diese sind in der DIN CEN/TS 15366 und der DWA-A 716 (Teil 1 und 9) geregelt.
Der AN muss die folgenden Grundbedingungen erfüllen:
-Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb für die Entsorgung der anfallenden ölverschmutzten Reinigungsmittelmittel
o Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV; hierbei ist zu beachten, dass dieser Nachweis nicht für Arbeiten auf VAwS‐Flächen berechtigt. Hierzu ist die Zulassung als Fachbetrieb nach § 19 l Wasserhaushaltsgesetz (alt) bzw. neues WHG § 62 notwendig oder Nachweis der Einhaltung gleichwertiger gesetzlicher Vorgaben aus anderen EU‐Ländern.
o Nachweis über die erforderliche Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung, bestehend aus Fremd‐ und Eigenüberwachung,
o z.B. durch das RAL-Gütezeichen (GZ) 899
o Nachweis über die Eignung und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen gemäß RSA 95, ZTV‐SA 97 und MVAS 99.
Bei Entsorgungsleistungen sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen:
Beschreibung der vollständigen Entsorgungswege mit Hilfe des Formblatts "Angaben zur vorgesehenen Entsorgung" (Anlage 1)
Zusätzlich sind nach Aufforderung die behördlichen Genehmigungsbescheide der für die Entsorgungsleistungen vorgesehenen Entsorgungsanlagen, vorzulegen. Die Vorlage von Zertifikaten allein reicht nicht aus.
Bei Angeboten zur Entsorgung von "gefährlichen" Abfällen durch Entsorgungsfachbetriebe sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Alle behördlichen Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungsbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge (u.a. erste Seite des Bescheids, zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte für Belastungen, Begrenzungen der Kapazität, Annahmeregularien).
Nachweise für die Erfüllung der Anforderungen gemäß §§ 3-11 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV):
Die Autobahn GmbH des Bundes Seite 11 von 13
Niederlassung West
Außenstelle Wiesbaden
a) Schriftliche Auskunft des Betriebsinhabers, dass die Organisation des Betriebes so ausgestaltet ist, dass die erforderliche Überwachung und Kontrolle sichergestellt ist [§ 3 (1)],
b) Funktionsbeschreibungen und Organisationspläne [§ 3 (2)],
c) Arbeitsanweisungen für die abfallwirtschaftliche Tätigkeit [§ 3 (3)],
d) Benennung der verantwortlichen Personen für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs [§ 4 (1)],
e) Einsatzplan [§ 4 (2)],
f) Schriftliche Auskunft des Betriebsinhabers, dass das Betriebstagebuch gemäß § 5 EfbV geführt und aufbewahrt wird. Auf Verlangen kann das Betriebstagebuch eingesehen werden [§ 5],
g) Versicherungsverträge [§ 6],
h) Genehmigungspapiere usw.; schriftliche Auskunft des Betriebsinhabers, dass alle mit ihnen verbundenen Auflagen und sonstigen Anordnungen der zuständigen Behörden erfüllt werden. [§ 7 (1)],
i) Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Betriebsinhabers (max. 1 Jahr alt) [§ 8],
j) Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs beauftragten verantwortlichen Personen (max. 1 Jahr alt), Studienabschluss/ Meisterbrief, Nachweis der zweijährigen Tätigkeit, Bescheinigungen über Lehrgänge, usw. als Nachweis der Fachkunde gemäß § 9,
k) Vorlage eines betrieblichen Einarbeitungsplans; schriftliche Auskunft des Betriebsinhabers über die Zuverlässigkeit des sonstigen Personals [§ 10],
l) Lehrgangsbescheinigungen der für die Leitung verantwortlichen Personen, Nachweis für die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs [§ 11],
Alternativ für die Nachweise a) bis l): Vorlage des Zertifikats des Entsorgungsfachbetriebs nach § 56 KrWG
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de