Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Kaiserslautern Nord
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 154-409305)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheimbolanden
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67292
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Kaiserslautern Nord
Der Landkreis Kaiserlautern, der Landkreis Kusel und der Donnersbergkreis sowie die Stadt Kaiserslautern beabsichtigen gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 16.08.2023 für das VRN-Linienbündel Kaiserslautern Nord einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2033 zu vergeben. Die Aufgabenträger bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — als gemeinsame Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Kaiserslautern Nord sind hier eingestellt:
Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar
https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf mit dem Ergänzungsband 2009
https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf dem Ergänzungsband 2011
https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf und dem Ergänzungsband 2013
Nahverkehrsplan Landkreis Kaiserslautern:
https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_landkreis_kaiserslautern.pdf
Nahverkehrsplan Stadt Kaiserslautern:
Nahverkehrsplan Landkreis Kusel:
https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_landkreis_kusel_gesamt.pdf
Nahverkehrsplan Donnersbergkreis:
https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_donnersbergkreis_enderversion_251018.pdf
Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar
(Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/
satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2021_mit_verwaltungsratsbeschluss_24.3.21.pdf
Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Kaiserslautern Nord sind hier eingestellt:
Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar
https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf mit dem Ergänzungsband 2009
https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf dem Ergänzungsband 2011
https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf und dem Ergänzungsband 2013
Nahverkehrsplan Landkreis Kaiserslautern:
https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_landkreis_kaiserslautern.pdf
Nahverkehrsplan Stadt Kaiserslautern:
Nahverkehrsplan Landkreis Kusel:
https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_landkreis_kusel_gesamt.pdf
Nahverkehrsplan Donnersbergkreis:
https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_donnersbergkreis_enderversion_251018.pdf
Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar
(Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/
satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2021_mit_verwaltungsratsbeschluss_24.3.21.pdf
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.