Abschluss indikationsbeschränkter nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Everolimus (L01EG02) – patentfreie Indikationen ("open-House-Modell")

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 206-535623)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss indikationsbeschränkter nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Everolimus (L01EG02) – patentfreie Indikationen ("open-House-Modell")

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss indikationsbeschränkter nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Everolimus (L01EG02) – patentfreie Indikationen – innerhalb des Zeitraumes vom 01.12.2021 bis zum 30.11.2023 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/10/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 206-535623

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Anstatt:

Zu dem Wirkstoff Everolimus beschränkt auf patentfreie Indikationen bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Vertrag ist die Zulassung für eine der folgenden patentfreien Indikationen:

a) In Kombination mit Exemestan zur Therapie des Hormonrezeptor-positiven, HER2/neu-negativen, fortgeschrittenen Mammakarzinoms bei postmenopausalen Frauen ohne symptomatische viszerale Metastasierung, nachdem es zu einem Rezidiv oder einer Progression nach einem nicht-steroidalen Aromataseinhibitor gekommen ist

b) Behandlung von inoperablen oder metastasierten, gut differenzierten (Grad 1 oder Grad 2) nicht-funktionellen neuroendokrinen Tumoren gastrointestinalen Ursprungs bei Erwachsenen mit progressiver Erkrankung

c) Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom, bei denen es während oder nach einer gegen VEGF gerichteten Therapie zu einer Krankheitsprogression kommt

Dieser Rabattvertrag für Everolimus-Präparate umfasst nicht folgende, patentgeschützte Indikationsbereiche:

d) Behandlung von inoperablen oder metastasierten, gut oder mäßig differenzierten neuroendokrinen Tumoren pankreatischen Ursprungs bei Erwachsenen mit progressiver Erkrankung

e) Behandlung von inoperablen oder metastasierten, gut differenzierten (Grad 1 oder Grad 2) nicht-funktionellen neuroendokrinen Tumoren pulmonalen Ursprungs bei Erwachsenen mit progressiver Erkrankung

f) Behandlung von erwachsenen Patienten mit renalem Angiomyolipom assoziiert mit einer tuberösen Sklerose (TSC), bei denen ein Risiko für Komplikationen vorliegt (aufgrund von Faktoren wie Tumorgröße oder

vorhandenem Aneurysma oder multiplen bzw. beidseitigen Tumoren), die jedoch nicht unmittelbar operiert werden müssen

g) Zur Behandlung erwachsener und pädiatrischer Patienten mit subependymalem Riesenzellastrozytom (SEGA) in Zusammenhang mit einer tuberösen Sklerose (TSC), die eine therapeutische Maßnahme benötigen, für die aber ein chirurgischer Eingriff nicht angemessen ist.

Die AOK informiert im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß §§ 73 Abs. 8, 106 SGB V die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärzteverbände und die Vertragsärzte über den Gegenstand dieses Vertrages entsprechend § 1 Abs. 1 mit folgendem oder vergleichbarem Inhalt:

a) Der Wirkstoff Everolimus hat einen patentgeschützten und einen nicht patentgeschützten Anwendungsbereich.

b) Es besteht ein Rabattvertrag für Everolimus-Präparate für die unter § 1 Abs. 1 a) – c) genannten patentfreien Indikationen.

c) Wenn Sie einen Versicherten behandeln, der an einer dieser patentfreien Indikationen leidet, verordnen Sie bitte Everolimus als Wirkstoff.

d) Es besteht kein Rabattvertrag für die unter § 1 Abs. 1 d) – g) genannten patentgeschützten Indikationen.

e) Wenn Sie einen Versicherten behandeln, der an einer dieser patentgeschützten Indikationen leidet, verordnen Sie bitte je nach Indikation Afinitor® oder Votubia®.

Da mangels Eingabemöglichkeit (Platzmangel) die Beschreibung der Beschaffung unter diesem Punkt nicht vollständig aufgeführt werden kann, erfolgt die Fortführung der "Beschreibung der Beschaffung" unter "VI.3) Zusätzliche Angaben".

muss es heißen:

Zu dem Wirkstoff Everolimus beschränkt auf patentfreie Indikationen bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Vertrag ist die Zulassung für eine der folgenden patentfreien Indikationen:

a) Behandlung von inoperablen oder metastasierten, gut differenzierten (Grad 1 oder Grad 2) nicht-funktionellen neuroendokrinen Tumoren gastrointestinalen Ursprungs bei Erwachsenen mit progressiver Erkrankung

b) Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom, bei denen es während oder nach einer gegen VEGF gerichteten Therapie zu einer Krankheitsprogression kommt

Dieser Rabattvertrag für Everolimus-Präparate umfasst nicht folgende, patentgeschützte Indikationsbereiche:

c) In Kombination mit Exemestan zur Therapie des Hormonrezeptor-positiven, HER2/neu-negativen, fortgeschrittenen Mammakarzinoms bei postmenopausalen Frauen ohne symptomatische viszerale Metastasierung, nachdem es zu einem Rezidiv oder einer Progression nach einem nicht-steroidalen Aromataseinhibitor gekommen ist

d) Behandlung von inoperablen oder metastasierten, gut oder mäßig differenzierten neuroendokrinen Tumoren pankreatischen Ursprungs bei Erwachsenen mit progressiver Erkrankung

e) Behandlung von inoperablen oder metastasierten, gut differenzierten (Grad 1 oder Grad 2) nicht-funktionellen neuroendokrinen Tumoren pulmonalen Ursprungs bei Erwachsenen mit progressiver Erkrankung

f) Behandlung von erwachsenen Patienten mit renalem Angiomyolipom assoziiert mit einer tuberösen Sklerose (TSC), bei denen ein Risiko für Komplikationen vorliegt (aufgrund von Faktoren wie Tumorgröße oder

vorhandenem Aneurysma oder multiplen bzw. beidseitigen Tumoren), die jedoch nicht unmittelbar operiert werden müssen

g) Zur Behandlung erwachsener und pädiatrischer Patienten mit subependymalem Riesenzellastrozytom (SEGA) in Zusammenhang mit einer tuberösen Sklerose (TSC), die eine therapeutische Maßnahme benötigen, für die aber ein chirurgischer Eingriff nicht angemessen ist.

Die AOK informiert im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß §§ 73 Abs. 8, 106 SGB V die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärzteverbände und die Vertragsärzte über den Gegenstand dieses Vertrages entsprechend § 1 Abs. 1 mit folgendem oder vergleichbarem Inhalt:

a) Der Wirkstoff Everolimus hat einen patentgeschützten und einen nicht patentgeschützten Anwendungsbereich.

b) Es besteht ein Rabattvertrag für Everolimus-Präparate für die unter § 1 Abs. 1 a) – b) genannten patentfreien Indikationen.

c) Wenn Sie einen Versicherten behandeln, der an einer dieser patentfreien Indikationen leidet, verordnen Sie bitte Everolimus als Wirkstoff.

d) Es besteht kein Rabattvertrag für die unter § 1 Abs. 1 c) – g) genannten patentgeschützten Indikationen.

e) Wenn Sie einen Versicherten behandeln, der an einer dieser patentgeschützten Indikationen leidet, verordnen Sie bitte je nach Indikation Afinitor® oder Votubia®.

Da mangels Eingabemöglichkeit (Platzmangel) die Beschreibung der Beschaffung unter diesem Punkt nicht vollständig aufgeführt werden kann, erfolgt die Fortführung der "Beschreibung der Beschaffung" unter "VI.3) Zusätzliche Angaben".

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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