Übernahme und Verwertung von Bauschutt aus dem Landkreis Südwestpfalz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lksuedwestpfalz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.subreport-elvis.de/E92249394
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bauschutt aus dem Landkreis Südwestpfalz
LOS 1: Übernahme und Verwertung von verwertbarem Bauschutt aus dem Landkreis Südwestpfalz
LOS 2: Übernahme und Verwertung von gemischtem Bauschutt aus dem Landkreis Südwestpfalz
Übernahme und Verwertung von verwertbarem Bauschutt aus dem Landkreis Südwestpfalz
Landkreis Südwestpfalz
Übernahme und Verwertung von verwertbarem Bauschutt aus dem Landkreis Südwestpfalz
Als Mengenobergrenze wird eine jährliche Menge von 1.000 Mg vereinbart.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von gemischtem Bauschutt aus dem Landkreis Südwestpfalz
Landkreis Südwestpfalz
Übernahme und Verwertung von gemischtem Bauschutt aus dem Landkreis Südwestpfalz
Als Mengenobergrenze wird eine jährliche Menge von 1.800 Mg vereinbart.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
— Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Allgemeiner Jahresumsatz:
— Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020).
Spezifischer Jahresumsatz:
— Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
— Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
— Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
— Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als 1 Jahr) vorlegen.
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
— Auftraggeber (Firma) [Empfänger]
— Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger]
— Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR]
— Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum]
— Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
— die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
— über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln.
Weiter ist vorzulegen:
— Angabe der Beschäftigten,
— Angaben zur Leistungserbringung,
— Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder
— Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.