Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/00011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wbl-ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) beabsichtigt die Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung in den Bereichen 4-22 "Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik", sowie 4-24 "Stadtentwässerung und Straßenunterhalt" in ein einheitliches Mietwäschesystem zu überführen und die Ausführung hiermit, in Form einer Rahmenvereinbarung, an einen Dienstleister zu vergeben.
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein Unteres Rheinufer 47 67061 Ludwigshafen, Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein Kaiserwörthdamm 3/3a 67065 Ludwigshafen
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) beabsichtigt die Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung in den Bereichen 4-22 "Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik", sowie 4-24 "Stadtentwässerung und Straßenunterhalt" in ein einheitliches Mietwäschesystem zu überführen und die Ausführung hiermit, in Form einer Rahmenvereinbarung, an einen Dienstleister zu vergeben.
Für alle Kleidungsstücke inklusive der aufgebrachten Logos und Reflektorstreifen ist eine Nutzungsdauer von zwei Jahren (1/104 Wochen) für die Berechnung anzusetzen. Ein Austausch bei durchschnittlichem Verschleiß ist im Einzelpreis einkalkuliert.
Der Austausch der Kleidung erfolgt einmal wöchentlich an allen Standorten.
Es erfolgt eine garantierte Rückführung der Bekleidungsstücke aus der Vorwoche.
Für die gereinigte Wäsche werden durch den Dienstleister an allen Standorten einzeln abschließbare Wäscheschränke für jeden Träger bereitgestellt.
Für die verschmutzte Bekleidung werden durch den Dienstleister an allen Standorten Einwurfsammelschränke bereitgestellt.
Die Kosten für Aufstellung und Bereitstellung der Schränke sind in die Bekleidungspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die gereinigte Bekleidung wird durch den Dienstleister in die Wäscheschränke einsortiert.
Es werden trockene, frostfreie Räumlichkeiten zur Aufstellung der Wäscheschränke durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Die Gesamtanzahl der Träger liegt bei ca. 430. Von eventuellen Schwankungen der Trägeranzahl bleiben die Einzelpreise unberührt. Nachforderungen aus Mehr- oder Mindermengen sind ausgeschlossen
Die Vergabe erfolgt für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend mit dem 01. Januar 2022 und endend mit Ablauf des 31. Dezembers 2025. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung. Eine einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr kann durch den Auftraggeber angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kreuznacher Zentralwäscherei GmbH & Co. Mietwäsche KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.diemietwaesche.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYY00
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://add.rlp.de/de/startseite/
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]