21D0268 Aufforderung zur Verhandlung u. Angebotsabgabe - Zielausbau Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz - Neubau OP-/Funktionsgebäude (1.BA), Techn. Inbetriebnahmemanagement u. Techn. Monitoring Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0268
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
21D0268 Aufforderung zur Verhandlung u. Angebotsabgabe - Zielausbau Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz - Neubau OP-/Funktionsgebäude (1.BA), Techn. Inbetriebnahmemanagement u. Techn. Monitoring
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen des Technischen Inbetriebnahmemanagements (TIBM) gem. Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement nach AHO Heft Nr. 19, Stand Jan. 2018 i.V.m. AHO Heft Nr. 9, Stand 2020 ergänzt durch nachlaufende Leistungen während der Nutzungsphase, plus Leistungen des Technisches Monitoring (TMon) nach AMEV Empfehlung Nr. 158 - Technisches Monitoring 2020 für den Neubau eines OP-/Funktionsgebäudes (1.BA) im Rahmen des Zielausbaus des Bundeswehrzentralkrankenhauses (BwZK) Koblenz.
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Optional wird die Erstellung eines Nutzerhandbuchs beauftragt und nach Erfordernis gesondert abgerufen. Die Entscheidung zur Beauftragung erfolgt in Abstimmung mit dem Nutzer im Laufe des Projektes.
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Die konkret zu beauftragenden Leistungen sind dem Vertragsentwurf nebst Anlagen zu entnehmen, welche Bestandteile der Vergabe-/Auftragsunterlagen (s. Ziff.I.3)) sind.
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11).
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Koblenz
Das BwZK Koblenz ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit traumatologischer Notfallversorgung, Zentrum für interdisziplinäre Gefäßmedizin und Herzchirurgie, Kopf-Zentrum und onkologischem Zentrum. Im Rahmen einer Entwicklungsplanung wurde der Bedarf durch einen Zielausbau des BwZK eine Machbarkeitsstudie in 2 Bauabschnitten festgelegt. Auf Basis der vorliegenden Masterplanung über die gesamte Liegenschaft soll in einem 1. Bauabschnitt ein neues Funktionsgebäude mit umfangreicher medizinischer Betriebskonzeption bzw. zahlreichen Fachabteilungen / medizinischen Funktionsbereichen Operationssälen, Highcare-Bereich, Notfallmedizin, 3 Ambulanz-Modulen mit 7 Fachabteilungen, Radiologie, Apotheke, Pathologie und Zentrale Sterilisation und einem Hubschrauberlandeplatz sowie der technischen Gebäudeeinrichtung errichtet werden.
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Das Gebäude beinhaltet eine Nutzungsfläche von ca. 19 600 qm bei einer Brutto-Grundfläche von ca. 48 600 qm.
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Die Bedarfs- sowie die Entwurfsplanung sind zum Zeitpunkt der Beauftragung abgeschlossen.
Die Ausführungsplanung befindet sich in der Finalisierung durch das Planungsteam. Mit der Vorbereitung der Vergaben wurde begonnen.
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Für die Beauftragung der Bauleistungen ist eine gewerkeweise Vergabe vorgesehen.
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Das Technische Inbetriebnahmemanagement wird zur Qualitätssicherung durch ein Technisches Monitoring nach AMEV-Empfehlung ergänzt.
Das TIBM und das TMon erstrecken sich auf alle energierelevanten und funktionellen Anlagen und Systeme der folgenden baulichen und technischen Fachbereiche für das Gebäude wie auch die direkte infrastrukturelle Anbindung:
- Gesamte Technische Ausrüstung einschl. Medizintechnik und Anbindung an die Versorgungsstruktur der Liegenschaft.
- Inbetriebnahmerelevante Hochbaugewerke wie z.B. Türanlagen, Verschattungsanlagen etc.
- Sämtliche bauliche Funktionskomponenten des Krankenhausbetriebs (Brandfallsteuermatrix, Patientenaufrufanlage etc.)
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Das Umzugsmanagement vom alten Gebäude in das neue erfolgt durch die Bundeswehr. Der Inbetriebnahmemanager muss dies aber terminlich und organisatorisch berücksichtigen und in die Planung integrieren.
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Die Beauftragung soll unmittelbar im Anschluss an dieses Vergabeverfahren als Stufenvertrag (s. Ziff. II.2.11) erfolgen. Der Leistungszeitraum erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 7 Jahren unter Berücksichtigung einer 2-jährigen Kontrolle während der Nutzungsphase.
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Die Beauftragung erfolgt in Beauftragungstufen (BS). Mit Vertragsschluss werden zunächst nur Leistungen der BS 1 beauftragt. Die BS gliedern sich wie folgt:
BS 1: TIBM: Projektstufen (PS) 2+3 / TMon: Leistungsstufen (LS) 2
BS 2: TIBM: PS 4, 5 + nachlaufende Leistungen / TMon: LS 4+5
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Der AG behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung u. Ausführung der Maßnahme die Leistungen der BS 2, sonstige Leistungen u. die Erstellung eines Nutzerhandbuchs (stufenweise) zu beauftragen u. die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner BS zu beschränken.
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Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Der AG behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag auf Grundlage der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen. In diesem Fall gelten angepasste Zuschlagskriterien, die den Vergabeunterlagen (Bewertungssystematik zur Bewertungsmatrix Stufe 2) zu entnehmen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein stellv. Projektleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY0EF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de