Gebäudereinigung in Schulen und Sporthallen in der Verbandsgemeinde Landstuhl
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landstuhl
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66845
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landstuhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Schulen und Sporthallen in der Verbandsgemeinde Landstuhl
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen auf insges. ca. 11.638 qm Fläche
Grundschulen und Sporthallen
Verbandsgemeinde Landstuhl
Unterhalts- und Grundreinigung auf ca. 5.613 qm (Bodenfläche)
max. 12 Monate
Integrierte Gesamtschule mit Sporthallen
Verbandsgemeinde Landstuhl
Unterhalts- und Grundreinigung auf ca. 6.025 qm (Bodenfläche)
max. 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag ins Handelsregister/ Handwerksrolle (bzw. vergleichbare Registrierung für ausländ. Bewerber, sofern gesetzl. vorgeschrieben)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle örtlichen Verhältnisse zu unterrichten, die für die
Preisermittlung und Ausführung der Leistung von Bedeutung sein können. Unklarheiten sind mit dem Auftraggeber vor der Angebotsabgabe zu klären.
Alle Anfragen haben generell schriftlich zu erfolgen. Auskünfte erteilt die ausschreibende Stelle ebenfalls ausschließlich in Textform. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Die Vergabestelle bietet die Besichtigung der Reinigungsobjekte an.
Näheres ist der Bekanntmachung bzw. den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: D-55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: D-55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: D-55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]