210928_SGL-GS_Vergabe Landschaftsbauarbeiten und Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 210928_SGL-GS_ Lb und Ea
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
210928_SGL-GS_Vergabe Landschaftsbauarbeiten und Erdarbeiten
Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium in Landstuhl eine Generalsanierung in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Der Gebäudekomplex befindet sich in der Philipp-Fauth-Straße 3 in 66849 Landstuhl.
LOS 1 Landschafsbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 1 Landschafsbauarbeiten- Erdaushub ca. 24 m³- Zäune ca. 25m
LOS 2 Erdarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Bodenaushub, Planum ca. 25 m³- Geotextile, Vliese ca. 1.580 m²- Einbau Schotter ca. 400 m³
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 Landschafsbauarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 Erdarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: +49 123456
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.