LRP / Landesausstellung "Der Untergang des Römischen Reiches": Ausstellungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-18 / 02 347
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gdke.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
LRP / Landesausstellung "Der Untergang des Römischen Reiches": Ausstellungsbau
Für die neue, etwa 1100 qm große, Sonderausstellung mit dem Titel "Der Untergang des Römischen Reiches" des Rheinischen Landesmuseum in Trier, werden Tischler-, Metall-, und Glasarbeiten ausgeschrieben, die die Herstellung, Lieferung und Montage von etwa 25 vers. Wandelementen, 80 Podest- und Schwerlastpodestelementen, 96 Glashauben und Vitrinen, 5 Tischelementen als auch die Aufarbeitung und Integration von 25 Bestandsvitrinen, umfassen.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Rheinisches Landesmuseum Trier Weimarer Allee 1 54290 Trier
Für die neue, etwa 1100 qm große, Sonderausstellung mit dem Titel "Der Untergang des Römischen Reiches" des Rheinischen Landesmuseum in Trier, werden Tischler-, Metall-, und Glasarbeiten ausgeschrieben, die die Herstellung, Lieferung und Montage von etwa 25 vers. Wandelementen, 80 Podest- und Schwerlastpodestelementen, 96 Glashauben und Vitrinen, 5 Tischelementen als auch die Aufarbeitung und Integration von 25 Bestandsvitrinen, umfassen.
1.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetzt Rheinland-Pfalz an.
2.
Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleitstet werden (Vertragserfüllungsbürgschaft).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1.
Angabe über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister o.ä. gemäß den Bestimmungen des Herkunftslandes/Niederlassungsstaats (soweit erforderlich)
2.
Angabe, dass weder durch das Unternehmen noch durch der ihm zuzurechnenden Personen Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB begründet sind. Falls doch, können Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB oder Argumente i.S.v. § 123 Abs. 5 GWB beschrieben werden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
3.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
4.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
---
H I N W E I S E:
1.
B i e t e r g e m e i n s c h a f t e n
Bietergemeinschaften reichen zusammen mit dem Angebot ein:
a) eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) und
b) die vg. Eigenerklärungen des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft.
2.
K a p a z i t ä t e n a n d e r e r U n t e r n e h m e n
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, reichen zusammen mit dem Angebot ein:
a) ein Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Beier der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Formblatt 235) und
b) legen nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen dieser anderen Unternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 236) vor.
3.
V o r l a g e
Die Abgabe der vg. Eigenerklärungen erfolgt über das Formblatt 124_LD, über eine Präqualifikationsdatenbank und/oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (124_EEE).
4.
N a c h w e i s e
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise (s.u.) bestätigen zu lassen
4.1
Innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessen Frist sind nach Aufforderung vorzulegen (sofern zutreffend):
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder eine sonstige entsprechende Bescheinigung
- Nachweis zu Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB oder zu Argumenten i.S.v. § 123 Abs. 5 GWB.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
4.2
Bieter, die aus berechtigtem Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen können, können andere, von der Auftraggeberin als geeignet angesehene Unterlagen beibringen.
4.3
Vorlage-/Nachweispflichtig sind auch die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die mit dem Angebot zu benennenden anderen Unternehmen des Bieters, deren Kapazitäten er im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt.
4.4
Ausländische Bieter legen gem. § 48 VgV gleichwertige Nachweise/eidesstaatliche Versicherungen und/oder förmliche Erklärungen vor.
5.
P r ä q u a l i f i k a t i on /E E E
Eigenerklärungen/Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren oder mit der EEE eingereicht werden, sind zugelassen. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle auftragsspezifisch geforderten Eigenerklärungen/Eignungsnachweise vollständig abdecken, sind die fehlenden Erklärungen/Nachweise dem Angebot separat beizufügen.
6.
A b f r a g e G e w e r b e z e n t r a l r e g i s t e r
Die Auftraggeberin behält sich vor, über den Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern. Für ausländische Bieter gilt Ziffer. 4.4 entsprechend.
7.
V e r g a b e a n f r a g e
Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, für den Bieter eine Vergabeanfrage gem. Nr. 17.5 der Verwaltungsvorschrift der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom 07.11.2000 in der jeweils gültigen Fassung zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung gemäß der Korruptionsrichtlinie bei der Meldestelle- und Informationsstelle beim Ministerium der Finanzen stellen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1.
Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2.
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3.
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.
Erklärung, dass der Betrieb über eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen abgesichert ist Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
---
H I N W E I S E:
1.
B i e t e r g e m e i n s c h a f t e n
Siehe Hinweis Nr. 1 zu III.1.1
2.
K a p a z i t ä t e n a n d e r e r U n t e r n e h m e n
Siehe Hinweis Nr. 2 zu III.1.1
3.
V o r l a g e
Siehe Hinweis Nr.3 zu III.1.1
4.
N a c h w e i s e
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise (s.u.) bestätigen zu lassen
4.1
Innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessen Frist sind nach Aufforderung vorzulegen (sofern zutreffend):
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Kopie des Versicherungsscheins der Haftpflichtversicherung. Alternativ genügt die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherung über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
4.2
Bieter, die aus berechtigtem Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen können, können andere, von der Auftraggeberin als geeignet angesehene Unterlagen beibringen.
4.3
Vorlage-/Nachweispflichtig sind auch die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die mit dem Angebot zu benennenden anderen Unternehmen des Bieters, deren Kapazitäten er im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt.
4.4
Ausländische Bieter legen gem. § 48 VgV gleichwertige Nachweise/eidesstaatliche Versicherungen und/oder förmliche Erklärungen vor.
5.
P r ä q u a l i f i k a t i on
Siehe Hinweis Nr. 5 zu III.1.1
Erforderliche Deckungssummen der Haftpflichversicherung (s.o.): Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Anforderungen an die Vergleichbarkeit siehe Rubrik "Möglicherweise geforderte Mindeststandards").
2.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
---
H I N W E I S E:
1.
B i e t e r g e m e i n s c h a f t e n
Siehe Hinweis Nr. 1 zu III.1.1
2.
K a p a z i t ä t e n a n d e r e r U n t e r n e h m e n
Siehe Hinweis Nr. 2 zu III.1.1
3.
V o r l a g e
Siehe Hinweis Nr.3 zu III.1.1
4.
N a c h w e i s e
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise (s.u.) bestätigen zu lassen
4.1
Innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessen Frist sind nach Aufforderung vorzulegen (sofern zutreffend):
- Nachweis und/oder die Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der angegebenen Referenzleistungen
- Übersicht über die die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
4.2
Bieter, die aus berechtigtem Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen können, können andere, von der Auftraggeberin als geeignet angesehene Unterlagen beibringen.
4.3
Vorlage-/Nachweispflichtig sind auch die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die mit dem Angebot zu benennenden anderen Unternehmen des Bieters, deren Kapazitäten er im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt.
4.4
Ausländische Bieter legen gem. § 48 VgV gleichwertige Nachweise/eidesstaatliche Versicherungen und/oder förmliche Erklärungen vor.
5.
P r ä q u a l i f i k a t i on
Siehe Hinweis Nr. 5 zu III.1.1
1.
Gefordert werden drei Referenzleistungen aus den 36 Monaten, die mit hinsichtlich Art und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
2.
Vergleichbar ist eine Leistung dann, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllt.
2.1
K r i t e r i u m:
Kurzbeschreibung des Auftrages/erbrachter Leistung(en)
M i n d e s t a n f o r d e r u n g:
Lieferung, Herstellung und Montage von
- Ausstellungsmöbeln und
- Ausstellungsvitrinen zur Exponatepräsentation
für Museumsausstellungen
- mit mindestens 500 m2 Ausstellungsfläche
2.2
K r i t e r i u m:
Zeitraum der Leistungserbringung
M i n d e s t a n f o r d e r u n g:
Innerhalb der letzten 36 Monate
--
H I N W E I S E :
1.
G e f o r d e r t e A n g a b e n
Für jeden der drei geforderten Referenzenfälle sind folgende Angaben zu machen:
a) Einrichtung/Auftraggeber
b) Kurbeschreibung des Auftrags
c) Stichwortartige Benennung der mit eigenem Personal ausgeführten Leistungen
d) Größe der Ausstellungsfläche in m2
e) Dauer der Leistungserbringung in Monaten
f) Abschlusszeitpunkt (Monat/Jahr)
g) Ansprechpartner des Referenzgebers (Name, Telefon)
2
A u s k ü n f t e
Der Bieter erteilt der Auftraggeberin mit Angebotsabgabe die Erlaubnis, entsprechende Auskünfte bei den Referenzunternehmen einzuholen.
3.
A u s k u n f s p f l i c h t
Die verlangten Angaben in Bezug auf die Referenzen sind zwingend erforderlich und können insbesondere nicht unter Hinweis auf den Datenschutz verweigert werden. Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten während des Vergabeverfahrens ist § 6 Abs. 1 der DSGVO. Der Bieter ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich und muss ich ggf. um die Einholung einer Einwilligung des Betroffenen bemühen. Von Seiten des Auftraggebers ist ein Merkblatt Datenschutzhinwiese der Ausschreibung beigelegt, aus dem hervorgeht, dass die erhobenen Daten ausschließlich für das hier genannte Vergabeverfahren wendet werden.
4.
N e w c o m e r
Sofern der Bieter noch nicht über hinreichende Referenzen verfügt, kann er darlegen, warum er sich oder sein Unternehmen trotzdem für technisch und beruflich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen ausreichend leistungsfähig hält. Hierzu sind seinem Angebot weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen usw. beizufügen. Die Auftraggeberin wird sodann prüfen, ob z.B. vorgelegte Referenzen für die Person(en), die für die Durchführung des Auftrages verantwortlich sein soll(en), geeignet sind, die unternehmensbezogenen Referenzen zu ergänzen oder zu ersetzen.
1
T a r i f t r e u e e r k l ä r u n g _ b z w. _ M i n d e s t e n t g e l t e r k l ä r u n g
1.1
Bieter und Mitglieder einer eventuellen Bietergemeinschaft haben mit Abgabe des Angebotes entweder die
a) "Tariftreuerklärung aufgrund des Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz bei (Formular 231TE)" oder die
b) "Mindestentgelterklärung aufgrund des Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (Formular 231ME)"
vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter:https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
1.2
Im Falle von anderen Unternehmen legt der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen der Auftraggeberin nach Öffnung der Angebote die Tariftreuerklärung (Formular 231TE) bzw. Mindestentgelterklärung (Formular 231ME) des anderen Unternehmens vor.
1.3
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
2.
V e r t r a g s b e d i n g u n g e n
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil.
3.
Ge f o r d e r t e S i c h e r h e i t e n:
a)
Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleitstet werden (Vertragserfüllungsbürgschaft).
b)
Abschlagszahlungs- und Vorauszahlungsbürgschaften im eventuellen Anwendungsfall
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
V e r g a b e u n t e r l a g e n
Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter "I.3 Kommunikation" angegebenen Link auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP) zur Verfügung. Wenn Sie sich auf dem VMP registrieren, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Registrierung ist kostenfrei und freiwillig (keine Registrierungspflicht).Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
2.
U n k l a r h e i t e n
Erhalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebots die unter I.3) benannte Kontaktstelle in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax darauf hinzuweisen.
3.
B i e t e r k o m m u n i k a t i o n
Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3 genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeantrage bzw. Angebote gestellt werden. Fragen, die für alle Bieter/Bewerber relevant sind, werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz allen Bietern beantwortet. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3 Nr. 1.) beschrieben.
4.
O r t s b e s i c h t i g u n g
4.1
Eine Ortsbesichtigung ist möglich, aber nicht verpflichtend. Details zur Anmeldung und zum Ablauf entnehmen Sie bitte dem Angebotsschreiben (631).
4.2.
Fragen während der Ortsbesichtigung werden nicht beantwortet, sondern sind schriftlich - über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz, per E-Mail oder Fax - zu stellen.
4.
E l e k t r o n i s c h e A n g e b o t s a b g a b e.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebenen Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
5.
D a t e n s c h u t z
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GDKE Rheinland-Pfalz einschließlich jene der Vergabestelle haben bis zum Ende der Angebotsfrist keine Möglichkeit, die elektronisch über diesen Vergabemarktplatz abgegebenen Angebote einzusehen.
Nach dem Öffnen der Angebote verwahrt das System automatisch eine revisionssichere Datei des abgegebenen Angebots, die von außen weder gelöscht noch verändert werden kann. Manipulationen an den Angebotsunterlagen sind daher ausgeschlossen.
6.
I n f o r m a t i o n s- u n d A b s a g e s c h r e i b e n
Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
7.
W i e d e r h o l u n g s l e i s t u n g e n
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
8.
B e i A u s f a l l d e s A N
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 312 Abs. 2, Nr.4 lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
9.
G e l t u n g s v o r r a n g
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYXYM8R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Von Bieter erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Selle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gdke.rlp.de