Buchbindearbeiten der Universitätsbibliothek Trier Referenznummer der Bekanntmachung: 3302403001/1710008001_BuBi2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Buchbindearbeiten der Universitätsbibliothek Trier
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe für einen Rahmenvertrag über die Buchbindearbeiten der Universitätsbibliothek Trier.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes ist die Anfertigung eines Probeauftrags nach Maßgabe der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Erläuterungen zum Probeauftrag [Nummer 2 "Probeauftrag"].
Termine Probeauftrag
Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen in der Universitätsbibliothek Trier, Einbandstelle, Universitätsring 15, 54296 Trier nach vorheriger
Terminabsprache von Bietern abgeholt werden:
16.07.2021, 23.07.2021, 30.07.2021.
Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin an folgende Kontaktperson in der Universitätsbibliothek gerichtet werden:
Herr Bastian Irsch
(Bestandserhaltung)
[gelöscht]
Raum: BZ04
Tele.: +49 (0)6[gelöscht]
Die o.g. Kontaktperson in der Bibliothek stellt lediglich die Probeaufträge zur Abholung bereit. Es erfolgen keine Erläuterungen oder Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterlagen. Diese sind schriftlich über das Vergabeportal einzureichen.
Der Probeauftrag muss spätestens am 18.08.2021 bis 11:00 Uhr bei der Vergabestelle (Universität Trier, Gebäude V, Raum 118, Universitätsring 15, 54296 Trier) persönlich und in einem verschlossenen Paket abgegeben werden. Der Erhalt des Probeauftrags wird entsprechend quittiert.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit der Vergabestelle:
Frau Natalie Winkler
[gelöscht]
Raum: V118
Tele.: +49 (0)6[gelöscht]
Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier Erfüllungsort:
Universitätsbibliothek Trier
Einbandstelle BZ 05
Universitätsring 15
54296 Trier
Die Bibliothek der Universität Trier besteht aus einer zentralen Hochschulbibliothek. Es gibt keine dezentralen Bibliotheken.
Die aufzubewahrenden Medien werden über einen sehr langen Zeitraum archiviert und müssen auch intensiver Benutzung standhalten. Zielsetzung ist die Anfertigung von Einbänden in der vom Auftraggeber vorgegebenen Zeit, die unter Beachtung der Gütebestimmungen der RAL-RG 495 und deren Ergänzungen sowie nach DIN 33902 auszuführen sind.
In den Jahren 2018 bis 2020 wurden durchschnittlich 3.900 Bände (Ganzgewebe Zeitschriften: 2.000, Ganzgewebe Monographien: 1.000, Sichtbroschur Zeitschriften: 200, Sichtbroschur Monographien: 700) pro Jahr gebunden. Die
Bände werden ausschließlich in Klebebindung erstellt. Der Anteil der Bände mit
verlagseigener Einbanddecke liegt bei ca. 10%.
Die Arbeit erfolgt nach dem Auftragsschein (enthält auch den Liefertermin).
Das Bindegut ist nach den "Ergänzende Bestimmungen zur Ausführung der Buchbindearbeiten für die Universitätsbibliothek", Stand Juni 2021 (siehe Leistungsverzeichnis) und der "DIN 33902: Information und Dokumentation - Anforderungen an das Binden von
Bibliotheks-, Archiv- und anderem Schriftgut bzw. anderen Druckerzeugnissen aus Papier zum Gebrauch in Archiven und Bibliotheken" zu bearbeiten. Es muss ausschließlich Bibliotheksleinen Durabel verwendet werden.
Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag kann nur erteilt werden, sofern ein vollständiges Angebot vorliegt.
Nur wenn ein Unternehmen geeignet ist und nicht in entsprechender Anwendung der §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist, erfolgt die Bewertung des Angebotes nach den folgenden Wertungskriterien.
Maßgeblich für die Bewertung und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote zu den angefragten Leistungen ist das im Leistungsverzeichnis [LV] beschriebene Bewertungsschema, das auf die Ermittlung einer Gesamtpunktzahl abzielt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Bei Wertgleichheit entscheidet das Los.
Je größer der Wert (=W) ist, desto wirtschaftlicher ist das Angebot.
Zur Berechnung findet folgende Formel Anwendung:
Formel für die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots (W):
W = L/P (Leistungspunkte/Angebotspreis)*1000
Der Angebotspreis errechnet sich nach den unter Nummer 5 im Leistungsverzeichnis aufgeführten Punkten.
Die Leistungspunkte ergeben sich aus dem nachfolgenden Kriterium:
- Qualität nach DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) gemäß Probeauftrag 500 Punkte
Wertung des Probeauftrags = maximal 500 Leistungspunkte
Der Probeauftrag ist seinerseits in Unterkriterien aufgeteilt:
[Qualität, Maximale Punkte, Gewichtung, Rechenweg, Leistungspunkte]
Einhaltung der Bindevorgaben 30 %
Handwerkliche Qualität 30%
Prägung 20 %
Verwendete Materialien 20%
5 Punkte = Hervorragende Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, die Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) wurden in einem besonderen Maße erfüllt.
4 Punkte = Überdurchschnittliche bis sehr gute Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, die Vorgaben DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) wurden voll erfüllt.
2-3 Punkte = Gute bis befriedigende Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, die Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) wurden erfüllt.
1 Punkte = Mangelhafte bis ausreichende Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, die insgesamt nur teilweise an die Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) heranreicht.
0 Punkte = Unzureichende bis inakzeptable Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, diese erfüllt in keiner Weise die Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV).
5 Preisangebot
a) Es sind Pauschalpreise für die entsprechenden Einband-Kategorien anzugeben. Diese Preise sollen sämtliche Kosten für alle anfallenden Leistungen und Entgelte der
Leistungsbeschreibung (siehe LV Nr. 3) beinhalten.
Weitere Kosten werden vom Auftraggeber nicht übernommen.
b) Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben!
[Buchbindearbeiten, Bände, Einzelpreis netto Euro, Gesamtpreis netto in Euro
Staffel 1: Ganzgewebeeinband Zeitschriften [2.000]
Staffel 2: Band in mitgelieferter Einbanddecke mit Klebebindung Zeitschriften [200]
Staffel 3: Ganzgewebeeinband Monographien [1.000]
Staffel 4: Sichtbroschur Zeitschriften [200]
Staffel 5: Sichtbroschur Monographien [700]
Summe Staffelpreise 1-5
Die Einzelpreise sind Festpreise, in denen sämtliche Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe der Vergabeunterlagen enthalten sind, einschließlich Spesen, Abholung und Anlieferung etc. sowie aller Material- und Nebenkosten.
Berechnungsformel Angebotspreis
Gesamtpreis der Staffeln 1-5 = Angebotspreis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Buchbindearbeiten der Universitätsbibliothek Trier
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen-Horrem
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bucheinband.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes war die Anfertigung eines Probeauftrags nach Maßgabe der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Erläuterungen zum Probeauftrag [Nummer 2 "Probeauftrag"].
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCYMPM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]