Beschaffung eines MLF für die Feuerwehr Niederahr der Verbandsgemeinde Wallmerod
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wallmerod
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56414
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wallmerod.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines MLF für die Feuerwehr Niederahr der Verbandsgemeinde Wallmerod
Beschaffung eines MLF für die Feuerwehr Niederahr der Verbandsgemeinde Wallmerod in zwei Losen Los 1a Fahrgestell MLF/Los 1b Aufbau MLF Los 2 Beladung
Lieferung Fahrgestell/Aufbau MLF
VG Wallmerod
Lieferung Fahrgestell/Aufbau MLF
siehe Vergabeunterlagen
Lieferung Beladung für ein MLF
VG Wallmerod
Lieferung Beladung für ein MLF
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelregisterauszug, Referenzen
Nach dem LTTG sind bei der Auftragsausführungen folgende Bedingungen zu beachten:
— Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach § 4 LTTG.
Abschnitt IV: Verfahren
keine Personen gem. VGV befugt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]