Stromlieferung Straßenbeleuchtung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mayen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung Straßenbeleuchtung
Die Stadt Mayen schreibt die Belieferung der Straßenbeleuchtung auf dem Gebiet der Stadt Mayen mit Öko-Strom für mindestens 2 Jahre, mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, aus. Die zu beliefernden Entnahmestellen befinden sich im Netzgebiet der Westnetz GmbH, Insgesamt sollen 55 Entnahmestellen beliefert werden. Die Entnahmestellen verfügen über Verbrauchszähler ohne RLM-Messung. Die Gesamtabnahme beträgt etwa 943000 kWh/a.
Stadt Mayen und Ortsteile (Netzgebiet der Westnetz GmbH) 56727 Mayen
Beschafft wird der Strombedarf für die Beleuchtung der Straßen und Wege in Mayen für mindestens 2 Jahre mit Öko-Strom.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablaufdatum kündigt.
Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschließungsgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular befindet sich bei den Ausschreibungsunterlagen).
Die Abgabe der relevanten Mustererklärung gemäß dem Merkblatt für die Vergabe einer Tariftreueerklärung und / oder Mindestentgelterklärung nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG). Das Merkblatt und die Mustererklärungsformulare befinden sich bei den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote findet außerhalb der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter - bei Angeboten von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160 ff GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/