CCIII-1-2021-WEG-Stromlieferung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnbau-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
CCIII-1-2021-WEG-Stromlieferung
Verlangt wird eine Stromlieferung inklusive Abwicklung der Netznutzung, Ablesung, Abrechnung (Vollversorgungsvertrag / "all inklusive Vertrag") für alle aktuellen und im Laufe des Bezugsjahres dazukommenden Abnahmestellen der Wohnbau GmbH.
Näheres siehe dazu Punkt II.2.4
Mainz/ Diverse Stadtteile (siehe Anlage 1 und 2)
Verlangt wird eine Stromlieferung inklusive Abwicklung der Netznutzung, Ablesung, Abrechnung (Vollversorgungsvertrag / "all inklusive Vertrag") für alle aktuellen und im Laufe des Bezugsjahres dazukommenden Abnahmestellen der Wohnbau GmbH.
Abgeleitet aus den Verhältnissen in 2020 liegt das Volumen bei 0,7 GWh/a, verteilt auf 81 Abnahmestellen (siehe Anlage 1 und 2).
Davon entfallen auf • 79 SLP-Abnahmestellen ca.0,5 GWh pro Lieferjahr. Der durchschnittliche Verbrauch der SLP-Stellen liegt demnach bei ca.
5.800 kWh/Stelle/Jahr.
• Zusätzlich verbrauchen 2 RLM-Stellen ca. 0,1 GWh/Jahr/Stelle bzw. 0,2 GWh/a in Summe.
Alle Abnahmestellen liegen am Standort Mainz / im Netzgebiet der Stadtwerke Mainz. Es handelt sich um Gemeinstrom der Liegenschaften (Außenbeleuchtung, Treppenbeleuchtung, Aufzüge, Pumpen für Warmwasser…).
Möglich sind Zu- und Abgänge von wenigen Prozenten pro Lieferjahr. Die Zugänge werden überwiegen.
Die bestehenden Verträge sind auf den 31.12.2021 befristet. Kündigungen müssen nicht veranlasst werden.
Lieferzeitraum: 1.1.2022 bis 31.12.2022.
Der Vertrag endet mit Ablauf des Lieferzeitraumes. Eine Kündigung hierfür ist nicht notwendig.
Der Wohnbau Mainz GmbH wird eine Verlängerungsoption für 2023 und 2024 eingeräumt.
Ob die Wohnbau Mainz GmbH diese Option nutzen möchte, teilt sie dem Lieferanten bis zum 01.11. des Vorjahres mit.
Ökostrom darf angeboten werden, erhält aber keinen Preisbonus. Nur im Falle der Preisgleichheit wird Ökostrom bevorzugt.
A) Ausschlaggebend ist der Preis für das Jahr 2022, kalkuliert auf der Basis der ausgeschriebenen Mengen und Stellen, die sich am Verbrauch des Jahres 2020 orientieren und in den Ausschreibungsunterlagen (Anlagen 1 und 2) detailliert beschrieben werden.
B) Die RLM- und SLP Stellen werden dabei vom Auftraggeber in Summe betrachtet und nicht einzeln vergeben.
Akzeptiert wird nur ein Fixpreis.
1) Der Fixpreis für die gelieferte Energie muss bei allen Preiskomponenten pro Jahr für 12 Monate stabil sein.
2) Der abgegebene Energiepreis muss sämtliche Preisbestandteile des Lieferanten enthalten. Es kann beispielsweise nur ein Arbeitspreis (Ct/kWh) oder ein Arbeitspreis und zusätzlich ein Grundpreis (€/Jahr/Abnahmestelle), bei Abnahmestellen mit Leistungsmessung auch ein Leistungspreis oder … angeboten werden.
3) Für alle SLP-Stellen muss ein einheitlicher Preis angegeben werden.
4) Der Preis für die RLM Stellen kann spezifisch sein, d.h. pro Abnahmestelle variieren.
5) Eine Differenzierung nach HT- und NT-Zeiten ist nicht zulässig.
6) Zusätzlich zu den Fixpreisen können die genehmigten und veröffentlichten Netznutzungsentgelte, die Kosten für Blindarbeit nach Vorgaben des Netzbetreibers, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu leisten sind, in jeweils gültiger Höhe sowie Umlagen, Abgaben und Steuern in jeweils gültiger Höhe ohne Aufschläge durchgereicht werden.
7) Der Lieferpreis wird auf Grundlage einer Preisindizierung ermittelt und über folgende Formel berechnet:
PL = PA + (BPLZ – RP) Die Preisindizierung dient der Bestimmung des Lieferpreises unter Berücksichtigung der Marktänderung zwischen Angebotsabgabe bzw. Angebotskalkulation und dem Zeitpunkt der Vergabe bzw. der Energiebeschaffung für das Jahr 2022 bzw. im Falle der Verlängerung für die Beschaffung für das Jahr 2023 und 2024 (für Erläuterungen siehe Anlage 0).
Einseitige zweimalige Verlängerungsoption für den Auftraggeber: Der Wohnbau Mainz GmbH wird je eine Verlängerungsoption für 2023 und ggf. danach eine für 2024 eingeräumt. Ob die Wohnbau GmbH diese Option nutzen möchte, teilt sie dem Lieferanten bis zum 01.11. des jeweiligen Vorjahres mit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Beim Lieferanten muss es sich um ein bei der Bundesnetzagentur gelistetes Unternehmen handeln und damit die Anforderungen des §5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen. Sollte ein Versorgungsunternehmen mit Sitz innerhalb der EU ein Angebot abgeben, ist auch die ordnungsgemäße Zulassung des Herkunftsmitgliedstaates ausreichend. Des Weiteren orientiert sich der Auftraggeber an GWB § 122 (Eignung) ff sowie an § 42 (Auswahl geeigneter Unternehmen) der VgV. Entsprechende Nachweise können im Zweifelsfall von favorisierten Bietern verlangt werden
Der Auftrag kann vom Nachweis abhängig gemacht werden, dass der Bieter bereits in der Vergangenheit ein Projekt ähnlicher Größenordnung problemlos bewältigt hat. Insbesondere Zahlungsschwierigkeiten gegenüber Netzbetreibern und Vorlieferanten gelten als Ausschlusskriterium für einen Vertragsabschluss mit einem Bieter.
Der Auftrag kann vom Nachweis abhängig gemacht werden, dass der Bieter personelle und infrastrukturelle Kapazitäten hat, die vor allem die fristgerechte Anmeldung der Lieferstellen, Vertragsverwaltung, Ablesung, Abrechnung absichern. Dies kann mit der Abwicklung ähnlicher Projekte in der Vergangenheit belegt werden.
1) Die Zahlung erfolgt mit einer durch die Wohnbau erstellten Einzugsermächtigung. Dies beinhaltet u.a.
a. getrennte Abbuchung von Abschlagszahlung und Turnusrechnung (=separate Jahresendabrechnung);
b. Abrechnung muss kalenderjährlich erfolgen (1.1. – 31.12.);
c. automatisierte Kontierung und Abbuchung mit Zuordnung auf Kostenstellenebene (pro Liegenschaft und Vertragskonto);
d. Austauschdatei mit allen Lieferstellen, Verbrauchswerten aus Jahresrechnung und Zeitscheiben nach der Jahresfaktura zur Verfügung stellen.
2) Zahlungsweise monatlich.
3) Keine Vorauszahlung.
4) Basis für die Angabe von Verbrauchsmengen und Verbrauchsstellen ist das Jahr 2020. Sollten die Abweichungen in den Vertragsjahren 2022 (ggf. 2023 und 2024) mehr als 20 % von den ausgeschriebenen Mengen betragen ist eine Berechnung von Mehr- oder Mindermengen unter Berücksichtigung der Preisentwicklung an der Börse durch den Anbieter zulässig.
5) Vor jeder Abbuchung ist eine Fälligkeitsvorschau mit dem zu erwartenden Zahlbetrag elektronisch zu übermitteln.
6) Die Lieferungen sind objektspezifisch abzurechnen. Neben Abschlagszahlungen ist eine Jahresendabrechnung für jede Abnahmestelle gesondert durchzuführen und in Papierform zu Verfügung zu stellen. Die Endabrechnung muss bis spätestens Ende Januar des Folgejahres vorliegen und dem entsprechendem Konto belastet oder gutgeschrieben sein.
7) Zugänge und Abgänge von Verbrauchsstellen werden im Rahmen dieses Vertrages abgewickelt und entsprechend an- und abgemeldet und zu den vereinbarten Preisen versorgt.
8) Spalte A von Anlage 1 (Vertragskonto) und Spalte E von Anlage 1 (VE = interne Vertragsnummer) sollte mit auf der Rechnung ausgewiesen werden, um der Verwaltung der Wohnbau Zuordnungen zu erleichtern. Das könnte über die Rechnungsanschrift laufend z.B. so aussehen für VE ____ Bezeichnung Liegenschaft • 4003 Bretzenheimer Straße 19 c/o Wohnbau Mainz und • unter Betreff das Vertragskonto 2800079929 stehen.
Feste Ansprechpartner für deutschsprachige Kommunikation während des Vertragszeitraumes müssen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Wohnbau Mainz GmbH, Hauptverwaltung
Mitarbeiter der Vergabestelle der Wohnbau Mainz GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen / Vertragsbestandteile sind:
1) Leistungsverzeichnis 2) Zusatzinformation zur Preisindizierung (Anlage 0) 3) Übersicht über SLP- und RLM Abnahmestellen (Anlage 1).
4) Lastgänge für RLM-Kunden (Anlage 2).
5) Die Spalte A von Anlage 1 (Vertragskonto) sollte mit auf der Rechnung ausgewiesen werden Sollten während des Verfahrens Fragen von Bietern entstehen können Sie diese bis zum 12.11.2021 um 10:00 Uhr stellen.
Die Kommunikation hierzu läuft über subreport.
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt.
Unter der Adresse https://www.subreport.de/E46195711 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein.
Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als "https") abgefragt.
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Felix Hinske (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-38.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber zuständige Gericht vereinbart.
Aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße müssen unverzüglich gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach ablehnender Antwort auf eine Rüge zu stellen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de