Sickingen-Gymnasiums Landstuhl - Gesamtsanierung - Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Absc Referenznummer der Bekanntmachung: FL2021/02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaiserslautern-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sickingen-Gymnasiums Landstuhl - Gesamtsanierung - Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Absc
Der Auftrag umfasst die Leistungen Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI
für die Gesamtsanierung des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl.
Der Auftrag umfasst die die stufen- bzw. abschnittsweise Vergabe je Bauabschnitt.
Das Gesamtprojekt soll in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden. Die Freianlagen werden im 2. Bauabschnitt realisiert.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Leistungen Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI für die Gesamtsanierung des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl
Projektziele der Objektplanung Freianlagen:
(D.) - Planungs-Projektziele
Neugestaltung Freianlagen
- Gestaltung des „Lesegartens“ vor der Bibliothek
- Gestaltung des Sitzbereichs vor der Cafeteria, ggf. auch hofseitig
- Gestaltung der Schulgartens
- Nutzung der derzeit brachliegenden Hangflächen südöstlich der Schule (Stadtseite)
- Planung des barrierefreien Zugangs zum neuen Treppenraum vom Parkplatz aus
(D.1) Prüfungen / Bestandsaufnahmen
- Bestandsaufnahme der Außenanlagen
- Prüfung der Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen
- ggf. Maßnahmen zur Behebung von Defiziten nach o.g. Prüfungen
(D.2) Maßnahmen während der Baumaßnahmen
- Öffnen und Schließen von Hofflächen zur Leitungsverlegungen
- Ausführung in zwei Bauabschnitten unter Beibehaltung des laufenden Schulbetriebes
- Wegekonzept für die Nutzung
(D.3) Neugestaltung Einbauten
- Lager für Gefahrenstoffe Schwimmbad (aktuell vom Sportplatz frei zugänglich am Zugang Schwimmbad Technik)
- Einhausung für Müll / Gestaltung Müllplatz
(D.4) ggf. Zusätzliche Maßnahmen
- ggf. Neugestaltung der Pausenhoffläche und Setzung neuer, „klimawandelangepasster“ Bäume auf der Hoffläche
- ggf. Nutzungskonzept / -idee für brachliegende Rasenfläche nördlich des Sportplatzes
- ggf. Planung einer Treppe vom Schulgarten bei BT S zum Sportplatz
- ggf. Planung Stromanbindung Parkplätze, Ladesäulen (E-Mobilität), Fahrradabstellplätze
(B.) Wirtschaftlichkeit, Einhalten der Kostenvorgaben;
(C.) Einhalten der Bestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz;
(A.) Einhalten der Terminvorgaben;
Vollständige Abnahme 1. Bauabschnitt bis 3. Quartal 2023, 2. Bauabschnitt 3. Quartal 2025 vollständige Abrechnung, 1. Bauabschnitt bis 2. Quartal 2024, 2. Bauabschnitt bis Ende 2. Quartal 2026
(E.) Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten:
Es wird ein nachhaltiges Konzept angestrebt. Beachtet werden sollen in diesem
Sinne insbesondere folgende Punkte:
- möglichst geringe Versiegelung
- barrierefreie Erschließung (u.a. Sportplatz)
- Auswahl der Materialien nach dem Prinzip cradle to cradle
- Auswahl der Materialien nach CO2-sparenden Kriterien
- Auswahl der Pflanzen geringen Pflegeaufwand
- wartungsfreundliche Oberflächen.
Das Sickingen-Gymnasium befindet sich auf einer Anhöhe im Zentrum der Stadt Landstuhl. Es besteht aus sechs zwischen 1954 und 2011 errichteten Bauteilen, die in zwei Bauabschnitten von 2021 bis 2025 saniert und umgebaut werden. Die Geschossigkeit der in Hanglage errichteten Bauteile variiert zwischen 2 und 5 Vollgeschossen.
In zwei Bauabschnitten soll der Schulkomplex des Sickingen-Gymnasiums im Rahmen einer Generalsanierung in Bezug auf Brandschutz, Unfallschutz und unter energetischen Gesichtspunkten saniert werden. Elektro- und EDV-Installationen werden komplett erneuert, aktuelle Vorschriften der Trinkwasserverordnung und Hygiene umgesetzt.
Der erste Bauabschnitt umfasst die Bauteile D (Hauptgebäude, Erdgeschoss), A (Aula) und C (Naturwissenschaften), der zweite Bauabschnitt die Bauteile D (Obergeschosse), B (Stelzenbau), S (Schwimmbad) und T (Turnhalle) sowie die Außenanlagen.
Der Gebäudekomplex besteht aus folgenden Bauteilen:
Hauptgebäude NUF ca.1300 qm
Nordgebäude NUF ca.400 qm
Südgebäude NUF ca.540 qm
Anbau NUF ca.600 qm
Nebengebäude NUF ca.400 qm
Sporthalle (nicht betrachtet) 1100 qm
Gesamtfläche inkl. Sporthalle 4300 qm
BGF Bestand: 15.070 qm
BRI Bestand gesamt: 44.635 cbm
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Die Baukosten für die Kostengruppen (jeweils brutto) werden durch den Auslober nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt geschätzt:
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1. BA
KG 200 ca. 70.000 €;
2. BA
KG 500 ca. 750.000.
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Durchführungszeitraum
Die Leistungserbringung soll unmittelbar im Anschluss an die Beauftragung mit der Einarbeitung in die Unterlagen beginnen.
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Weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
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1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
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Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Unterkriterium Personalstruktur
Objektplanung Freianlagen
≥ 4 Personen = 3 Punkte;
= 3 Personen = 2 Punkte;
= 2 Personen = 1 Punkt.
2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen;
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen je Wertungskriterium:
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
WK Projektleiter 15 v.H.
WK Bauleiter 15 v.H.
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
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Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
WK Projektleiter 15 v.H.
WK Bauleiter 15 v.H.
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Für das Büro/Unternehmen / für den Gesamtprojektleiter / den Bauleiter jeweils:
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Wertungskriterium 1:
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Erfahrungen in Planung einer Freifläche mit Flächen für Gruppenarbeit, Spiel- und Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche in vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten (KG 500) brutto.
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A.
Qualität der entstandenen Freiräume, Gestalterische Qualität, Atmosphäre, Materialien, Details
überduchschnittlich = 3 Punkte
durchschnittlich = 2 P.
geringer als durchschnittlich = 1 P.
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B.
Schul- und Pausenflächen mit Flächen für Gruppenarbeit, Garten, Spiel- und Bewegungsangeboten = 3 Punkte
Sonstige Gartenanlagen, Spiel- oder Sportflächen für Kinder und Jugendliche = 2 P.
Sonstige öffentliche Gartenanlagen, Spiel- oder Sportflächen = 1 P.
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C.
≥ 500.000 € KG 500 brutto = 3 Punkte
≥ 250.000 € und < 500.000 € = 2 P.
≥ 100.000 Mio. € und < 250.000 € = 1 P.
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Die Punktwerte zu A. bis C. werden je Referenz mit folgenden Faktoren multipliziert und addiert: A x 0,7; B x 0,15 und C x 0,15.
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Die Punktwerte werden je Referenz addiert und gemittelt
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ein Nachweis der entsprechenden Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR für sonstige: [Betrag gelöscht] EUR
Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Angaben zum Umsatz für vergleichbare Dienstleitungen in den letzten 3 Geschäftsjahren
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie der Projektleitung (PL) und der Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing.TU/TH/FH) bzw. Master oder B.Eng. oder vergleichbar nachweisen (dies gilt für die Projektleiter), Bauleiter müssen mindestens eine Qualifikation als Techniker nachweisen.
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Der Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
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Die Referenzprojekte müssen für das Büro mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8, für den PL mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-6 und für den Bauleiter mindestens die Leistungsphase 8 umfassen.
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Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
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- für Referenzen von Büro/Unternehmen darf die Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2016 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2021 begonnen haben.
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- für Referenzen von Projektleiter/in darf die Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2016 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 6 muss spätestens 2021 begonnen haben.
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- für Referenzen von Bauleiter/in darf die Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2016 begonnen haben;
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Für das Büro/Unternehmen, Projektleiter und für den Bauleiter ist mindestens eine Referenz für Wertungskriterium 1 – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.
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Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Architekten und Ingenieure der letzten 3 abeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ und/oder „Architekt“ und/oder „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.”, „M.Eng.”, „B.Eng.”oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL). Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
- der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine(n) qualifizierten Projektleiter(in) zu benennen, welche(r) gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht.
- Projekt- und Planungsbesprechungen finden in Kaiserslautern bzw. in Landstuhl statt.
- Die örtliche Präsenz in Kaiserslautern bzw. In Landstuhl ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4:
Die Sanierung umfasst das Schulgebäude inkl. der o.g. Nebengebäude. Ausgenommen hiervon ist der überwiegende Teil der Sporthalle, da diese bereits im Bereich des baulichen Brandschutzes saniert wurde.
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Zunächst wurde von der Objektplanung eine umfangreiche Bestandsaufnahme des Gebäudes inkl. der Anlagentechnik durchgeführt, um den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu bestimmen. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird die Objektplanung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung "Sanierung versus Neubau" in Anlehnung an den Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) bei der Vorbereitung von Hochbaumaßnahmen des Bundes erstellen. Hauptbestandteil der Sanierung bildet die Ertüchtigung des Gesamtgebäudes auf Grundlage der Feststellungen im Brandschutzkonzept sowie der Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme.
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Es handelt sich um ein gefördertes Projekt, das auf mindestens drei verschiedene Förderverfahren aufgeteilt wird. Das Bauende ist an die gesetzlichen Förderbestimmungen gebunden, die Kosten der Gesamtmaßnahme werden auf drei bis fünf unterschiedlichen Förderbereiche aufgeteilt. Die Kostenobergrenze wird durch die Kostenberechnung der Leistungsphase 3 bestimmt. Die Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes sowie landesspezifische Förderrichtlinien ist bei der Planung zu beachten, da es sich um ein gefördertes Projekt aus Bundes- und Landesmitteln handelt.
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Zu II.2.7) Die angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Zu II.2.9: Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt. Nach IV 1.5. kann der Zuschlag auch bereits auf das Erstangebot -ohne Verhandlungen- erteilt werden.
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Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
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Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
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Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
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Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
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Zu IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes (Honorarangebot)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.