Öffentliche WC-Anlagen im Stadtgebiet Mainz: Unterhaltungsreinigungen für den Zeitraum vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2024 mit Verlängerungsoption (1 + 1 Jahre)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wirtschaftsbetrieb.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentliche WC-Anlagen im Stadtgebiet Mainz: Unterhaltungsreinigungen für den Zeitraum vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2024 mit Verlängerungsoption (1 + 1 Jahre)
Öffentliche WC-Anlagen im Stadtgebiet Mainz:
Unterhaltungsreinigungen für den Zeitraum vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2024 mit Verlängerungsoption (1 + 1 Jahre)
Tägliche Reinigung (auch an Sonn- und Feiertagen) von 23 öffentlichen WC-Anlagen im Stadtgebiet Mainz vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2024 mit einer Verlängerungsoption von 1 + 1 Jahren;
Zusätzliche Grundreinigungsleistungen im 2- / 4-wöchentlichen Rhythmus Ganztägige Besetzung von WC-Anlagen für die Dauer des Mainzer Weihnachtsmarktes, der Johannesnacht und des Fastnachtswochenendes;
Verlängerungsoption von 1 + 1 Jahren
Verlängerungsoption von 1 + 1 Jahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen. Angebote per E-Mail oder Telefax erfüllen nicht die geforderte Form und werden deshalb nicht zugelassen. Schriftliche Angebote werden ebenfalls nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung zur Eignung ist in den Vergabeunterlagen enthalten) einzureichen (bzw. innerhalb von 6 Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber):
- Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes/Wohnortes
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zu schweren Verfehlungen in Bezug auf die Zuverlässigkeit
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen;
Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.;
Darüber hinaus sind durch die Bieter mit Angebotsabgabe Angaben über:
- vorhandende Zertifikate u.ä.;
- Innungsmitgliedschaft;
- Zulassung als Meisterbetrieb;
abzugeben.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung zur Eignung ist in den Vergabeunterlagen enthalten) einzureichen (bzw. innerhalb von 6 Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber):
-Erklärung über den Umsatz der besonderen Leistungsart, die Vergabegegenstand ist, während der letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung zur Eignung ist in den Vergabeunterlagen enthalten) einzureichen (bzw. innerhalb von 6 Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber):
- Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren,
- Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte,
Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Darüber hinaus sind durch die Bieter mit Angebotsabgabe Angaben über:
- Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (ist in den Vergabeunterlagen enthalten);
- Der Prüfungsnachweis eines Mitarbeiters als staatlich anerkannter Desinfektor abzugeben.
1) Auf Anforderung sind vor Auftragsvergabe Angaben zur Kalkulation, sowie eine Urkalkulation in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag vorzulegen.;
2) Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG);
3) Sicherheitsleistung: Ist, gemäß Ziffer 8 der BVB, ab 50.000,- EUR (Netto) zu erbringen!;
4) Die Objektleitung als aufsichtsführendes Personal muss eine Fachkraft für Gebäudereinigung sein und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Die Reinigungskräfte müssen diese Ausbildung nicht nachweisen. Bei Ausbildungsbetrieben ist der Einsatz von Auszubildenden im Rahmen der Ausbildungsrichtlinien möglich.;
5) Der AN ist verpflichtet vor Beauftragung eine Haftpflichtversicherung gemäß der Verdingungsunterlagen nachzuweisen, die mindestens:
- Personenschäden 1.100.000,- Euro
- Sachschäden 250.000,- Euro
- Obhuts- und Bearbeitungsschäden 50.000,- Euro
- Wasserschäden 50.000,- Euro
- Schlüsselverlustschäden 25.000,- Euro;
je Versicherungsfall abdeckt.;
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR verzichtet aufgrund personeller Engpässe auf eine verpflichtende Ortsbesichtigung der WC-Anlagen.;
Die Anzahl der öffentlichen WC-Anlagen erfordert den Einsatz von mindestens zweier Reinigungskräften zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen (2 Tourenpläne sind der Ausschreibung beigefügt). Eine Einhaltung des Tourenplans ohne Einsatz von Servicefahrzeugen ist nicht möglich und die Lagerung von Geräten und Materialien innerhalb der WC-Anlagen ist nicht gestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
--
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]