Sicherheitsdienstleistungen für zwei Liegenschaften der Energienetze Mittelrhein
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.energienetze-mittelrhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für zwei Liegenschaften der Energienetze Mittelrhein
Sicherheitsdienstleistungen für zwei Liegenschaften der Energienetze Mittelrhein nach SektVO, Vertragsbeginn 01.03.2022.
Schützenstraße 80–82, 56068 Koblenz
Sicherheitsdienstleistungen für zwei Liegenschaften der Energienetze Mittelrhein nach SektVO, Vertragsbeginn 01.03.2022.
Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option zweimalig, jeweils um ein Jahr, letztlich bis zum 28.02.2027 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in folgender Höhe besteht:
· 7.500.000 € pauschal für Sach- und Vermögensschäden
· 7.500.000 € für Umwelthaftpflichtschäden inklusive Umwelthaftpflichtregress
· 5.000.000 € für die Beschädigung und Vernichtung bewachter Sachen
· 500.000 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen
· 5.000.000 € für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten
· 5.000.000 € für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden
pro Schadensfall
oder Erklärung, eine solche für den Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen, vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung dass das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns nach DIN 77200 (mindestens Stufe II) und DIN EN 9001 zertifiziert ist und die Zertifizierung während der Vertragslaufzeit aufrecht erhält oder über eine vergleichbare europäische Zertifizierung zu verfügen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die Vergabeplattform https:www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Ort: unbesetzt
Land: Deutschland
emäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Ort: Mainz
Land: Deutschland