NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße – Ausbauphase II
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE119459367
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau an der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.suedliche-weinstrasse.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße – Ausbauphase II
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt 146 Teilnehmer in Privathaushalten und 326 Teilnehmer in Gewerbegebieten angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den privaten Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s im Download und den Gewerbebetrieben in Gewerbegebieten im Ausbaugebiet eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Das Los 4 ist ein Sammellos, das die Lose 1, 2 und 3 umfasst. Es sind 146 private Teilnehmer mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und 326 Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Los 1 - Privathaushalte
Das Los 1 umfasst 146 private Teilnehmer in den nachfolgenden Gemeinden und Städten:
Albersweiler,
Bad Bergzabern, Stadt Bornheim,
Annweiler am Trifels, Stadt Frankweiler
Edenkoben, Stadt
Maikammer
Eschbach
Offenbach an der Queich
Schweighofen
Rinnthal
Böchingen
Flemlingen
Gommersheim
Siebeldingen
Rhodt unter Rietburg
Silz
Gossersweiler-Stein
Klingenmünster
Edesheim
Schweigen-Rechtenbach
Kapsweyer
Dörrenbach
Billigheim-Ingenheim
Kirrweiler (Pfalz)
Völkersweiler
Steinfeld
Wernersberg
Vorderweidenthal
Eußerthal,
Flemlingen,
Frankweiler,
Ranschbach,
Klingen,
Heuchelheim,
Impflingen,
Appenhofen,
St. Martin
Insgesamt sind 146 Teilnehmer mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download anzuschließen.
Bei der Option ist die Verlegung von Reservekapazitäten, entsprechend den Informationsblättern „Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“ des Projektträgers des Bundes anzubieten.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Bundesförderrichtlinie definierten Teilnehmerbegriff. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
Los 2: Gewerbegebiete Herxheim und Rohrbach
Das Los 2 umfasst Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
• Herxheim bei Landau/ Pfalz
• Rohrbach
• Insheim
Insgesamt sind 258 Teilnehmer mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
Bei der Option ist die Verlegung von Reservekapazitäten, entsprechend den Informationsblättern „Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“ des Projektträgers des Bundes anzubieten.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Bundesförderrichtlinie definierten Teilnehmerbegriff. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
Los 3: Gewerbegebiete Edenkoben und Venningen
Das Los 3 umfasst Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
• Edenkoben
• Venningen
Insgesamt sind 68 Teilnehmer mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
Bei der Option ist die Verlegung von Reservekapazitäten, entsprechend den Informationsblättern „Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“ des Projektträgers des Bundes anzubieten.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Bundesförderrichtlinie definierten Teilnehmerbegriff. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
Los 4: Sammellos
Das Los 4 ist ein Sammellos, das die Lose 1, 2 und 3 umfasst. Es sind 146 private Teilnehmer mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und 326 Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen. Bei der Option ist die Verlegung von Reservekapazitäten, entsprechend den Informationsblättern „Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“ des Projektträgers des Bundes anzubieten.
Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern ein Angebot für Los 4 vorliegt,
• dessen Wirtschaftlichkeitslücke geringer ist als die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes der Lose 1, 2 und 3, oder
• auf einzelne Lose 1, 2 und 3 keine Angebote eingingen, jedoch ein Angebot für Los 4 vorliegt.
Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Bundesförderrichtlinie definierten Teilnehmerbegriff. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
• Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
• Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
• Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
• Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein.
• Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
• Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
• Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
Los 1 und 2
• Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von NGA-Netzen mit mindestens 150 Teilnehmern, die innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen und in Betrieb genommen worden sind (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
• Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den Letzten 5 Jahren über den Betrieb von NGA-Netzen mit mindestens 150 Teilnehmern über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Los 3
• Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von NGA-Netzen mit mindestens 50 Teilnehmern innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen und in Betrieb genommen worden sind (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
• Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den Letzten 5 Jahren über den Betrieb von NGA-Netzen mit mindestens 50 Teilnehmern über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Los 4
• Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von NGA-Netzen mit mindestens 300 Teilnehmern innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen und in Betrieb genommen worden sind (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
• Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den Letzten 5 Jahren über den Betrieb von NGA-Netzen mit mindestens 300 Teilnehmern über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/