Objektplanung Wilfried-Dietrich-Halle Referenznummer der Bekanntmachung: 20210607

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schifferstadt
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schifferstadt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Wilfried-Dietrich-Halle

Referenznummer der Bekanntmachung: 20210607
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Schifferstadt beabsichtigt, Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Energetische Sanierung der Wilfried-Dietrich-Sporthalle in Schifferstadt zu vergeben. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Schifferstadt Marktplatz 2 67105 Schifferstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Schifferstadt beabsichtigt, Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Energetische Sanierung der Wilfried-Dietrich-Sporthalle in Schifferstadt zu vergeben. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.

Die Sporthalle besteht aus drei Hallen: Sporthalle, Ringerhalle und Konditionshalle. Die Sporthalle hat eine Abmessung von 42 x 26 m und lässt sich dreiteilen, sie wird ganzjährig und 7 Tage die Woche von Schulen und Vereinen, zusätzlich auch für kulturelle Veranstaltun-gen, genutzt. Die Ringerhalle und die Konditionshalle dienen dem Olympiastützpunkt Ringen und Sportvereinen. Angegliedert an die drei Hallen sind Umkleiden, Sanitärräume, Nebenräume, ein Foyer und eine Gaststätte. Eine ausziehbare Tribüne in der Sporthalle bietet Platz für die Zuschauer. Gemäß der Baugenehmigung aus dem Jahr 1967 durften sich bei Veranstaltungen bis zu 1950 Personen (Zuschauer + Sportler) in der Halle aufhalten. Durch eine Gefahren-Verhütungsschau der Kreisverwaltung im Jahr 2016 wurden gravierende brand-schutztechnischen Mängel aufgenommen, zahlreiche Ertüchtigungen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes gefordert. Das Brandschutzkonzept ist in Bearbeitung und daher noch nicht genehmigt. Aufgrund der anhaltenden brandschutztechnischen Missstände wurde die Sporthalle im Herbst 2020 als Versammlungsstätte gesperrt. Zurzeit ist die Sporthalle nur noch für die Nutzung des Schul- und Vereinssports mit maximal 199 Personen freigegeben. Die Wilfried-Dietrich-Sporthalle in Schifferstadt soll komplett saniert werden, da viele Bauteile ihre Lebensdauer erreicht haben, die Halle einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand fordert und die Umweltbelastung mit CO2 verringert werden soll. Die Halle wurde 1967 gebaut und erhielt im Rahmen einer größeren Sanierung 1991 das heutige Dach. 2011 wurde ein Anbau ergänzt. In den letzten Jahren wurden bereits Sanierungsmaßnahmen in der Konditi-onshalle und der Ringerhalle durchgeführt. Ziel des beschlossenen Sanierungspakets ist die annähernd CO2-neutrale Sanierung der Sporthalle mit Umkleiden, Sanitärräume, Nebenräumen, Foyer sowie der Gastronomie (KG 300 - 400 ca. 6,5 Mio. EUR brutto). Die energetische Sanierung der Außenhülle umfasst alle Gebäudebereiche, außer dem Anbau von 2011. Bei der Sanierung ist ein besonderes Augenmerk auf die brandschutztechnische Ertüchtigung des gesamten Gebäudekomplexes als auch auf die Schadstoffsanierung belasteter Baustoffe und Bauteile zu legen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektplanung / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Projektdurchführung / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 077-197807
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 20210308
Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Wilfried-Dietrich-Halle

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hochdorf-Assenheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXR0Q1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: +49 6131 / 16-2100
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgendin ihrem Wortlaut aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einemNachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/10/2021

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