210928_SGL-GS_Vergabe Landschaftsbauarbeiten und Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 210928_SGL-GS_ Lb und Ea
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
210928_SGL-GS_Vergabe Landschaftsbauarbeiten und Erdarbeiten
Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium in Landstuhl eine Generalsanierung in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Der Gebäudekomplex befindet sich in der Philipp-Fauth-Straße 3 in 66849 Landstuhl.
Eine strikte Trennung von Schulbetrieb und Baustelle ist vorgesehen. Die in Betrieb befindlichen Gebäude sowie Parkplatzflächen und Sportplatz werden durch neue Wege miteinander verbunden. Ein Teil der Grundstücksumzäunung muss für die neue Wegeführung verändert werden. Die Hoffläche wird für die Baustelleneinrichtung vollflächig mit Geotextil und Schotter geschützt.
LOS 1 Landschafsbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 1 Landschafsbauarbeiten
- Erdaushub ca. 24 m³
- Zäune ca. 25m
LOS 2 Erdarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Bodenaushub, Planum ca. 25 m³
- Geotextile, Vliese ca. 1.580 m²
- Einbau Schotter ca. 400 m³
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Haftpflichtversicherung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) / des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro und Vermögensschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro im Auftragsfall, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Die ARGE / der Auftragnehmer muss eine Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: +49 123456
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.