Drucker-Multifunktionsgeräte für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Alzey-Worms
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Drucker-Multifunktionsgeräte für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms schreibt einen Dienstleistungsvertrag - Mietvertrag zur Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen (MFP) über 60 Monate für die Anmietung von Druck- und Kopiersystemen inkl. Vollwartung aus.
55232 Alzey 55239 Gau-Odernheim,
67578 Osthofen 55286 Wörrstadt
An den 4 Schulstandorten im Landkreis Alzey-Worms (Alzey, Gau-Odernheim, Osthofen und Wörrstadt mit insgesamt 12 Schulen in der Trägerschaft des Landreises Alzey-Worms) sollen die bestehenden Kopier- und Druckersysteme ausgetauscht werden.
Insgesamt sollen:
° 114 Arbeitsplatzdrucker s/w- DIN A 4 ° 18 Arbeitsplatzdrucker Farbdruck- DIN A 4 ° 2 Multifunktionsgeräte s/w -DIN A 4 ° 11 Multifunktionsgeräte Farbe -DIN A 4 ° 18 Multifunktinsgeräte s/w DIN A3 ° 20 Multifunktionsgeräte Farbe- DIN A 3 angemietet werden.
Die Nebenangebote haben die gleichwertige Voraussetzungen zu erfüllen wie das Hauptangebot.
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt/Wstr.
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).