Herstellen und Liefern von Antriebs- und Rückhalteketten Wehr Koblenz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 / 808 / GW12-71-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2021 / 808 /GW12-71-001
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-mosel-saar-lahn.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellen und Liefern von Antriebs- und Rückhalteketten Wehr Koblenz
Art und Umfang der Leistung:
Es sind insgesamt 3 Antriebsketten und 3 Rückhalteketten herzustellen und einbaufertig anzuliefern.
Ort der Leistungserbringung
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel Saar Lahn
Bauhof Koblenz
Schartwiesenweg 3a
56070 Koblenz
Es sind insgesamt 3 Antriebsketten und 3 Rückhalteketten herzustellen und einbaufertig anzuliefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellen und Liefern von Antriebs- und Rückhalteketten Wehr Koblenz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eslohe-Kückelheim
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59889
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle ist gemäß § 134 GWB bei Vergabeverfahren nach VgV zwingend
verpflichtet, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mindestens 15
Kalendertage vor dem Vertragsabschluss über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung und über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses, in Textform zu informieren.
Die 15-tägige Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information in Textform durch die Vergabestelle.
Die Informationsfrist kann auf 10 Kalendertage verkürzt werden, wenn die Information per
Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) versendet wird. Die 10-tägige Frist beginnt
ebenfalls am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Bei Nutzung des elektronischen Wegs über die e-Vergabe Plattform erfolgt die Dokumentation automatisch.