Kläranlage Bacharach - Planungs- und Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-11-11-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55411
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgrn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Bacharach - Planungs- und Bauüberwachungsleistungen
Die Kläranlage (KA) Bacharach reinigt das Abwasser der Verbandsgemeinde "Rhein-Nahe" (VGRN). Die KA wurde im Jahr 1986 für eine Ausbaugröße von 18.000 EW in Betrieb genommen und wird seitdem unverändert betrieben. Die KA besteht aus den Anlagenteilen Zulaufhebewerk, Rechen, Sandfang, Belebungsbecken (gleichzeitige aerobe Schlammstabilisation ("Carrousel-Becken"), simultane Stickstoffelimination und chemische P-Fällung) und Nachklärung. Der Klärschlamm wird mittels einer Kammerfilterpresse entwässert und entsorgt. Die gesamte Abwasserreinigung ist einstraßig aufgebaut. Die Betriebsdaten zeigen einen stabilen Betrieb der Anlage, sodass die aktuell geforderten Ablaufgrenzwerte sicher eingehalten werden. Parallel zu der Abwasserreinigung findet auf der Kläranlage in einem zweistraßigen Regenüberlaufbecken die behördlich geforderte Mischwasserbehandlung statt. Die aktuelle Belastung liegt im Bereich von 9.200 EW. Ein Belastungszuwachs wird nicht prognostiziert.
Im Rahmen einer im Jahr 2019 erstellten Studie wurde die Zukunftsfähigkeit der KA überprüft. Um eine ganzheitliche Bewertung durchführen zu können, wurde hierzu für alle Betonbauwerke eine umfangreiche Bauzustandsanalyse durchgeführt. Aufbauend darauf zeigt die Studie auf, welcher Sanierungsbedarf vorhanden ist und welche Möglichkeiten zur Optimierung sich mit Blick auf Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit bieten.
Zusätzlich wurde im Jahr 2020 eine Energiepotenzialstudie erstellt, die speziell die Möglichkeiten der energetischen Optimierungen aufzeigt.
Planungsaufgabe / -ziele
Auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchungen hat die VGRN entschieden, die Sanierung und Optimierung entsprechend den Empfehlungen in der Studie von 2019 planerisch weiter voranzutreiben. Hierbei sollen die beschriebenen Maßnahmen aller drei Stufen Stufe 0 "Bestandssanierung", Stufe 1 "Energetische Optimierung" und Stufe 2 "Verfahrenstechnische Optimierung" komplett umgesetzt werden. Wesentliches Element der Optimierung ist die Umstellung auf eine 2-straßige biologische Stufe. Die empfohlene Errichtung einer 2. Nachklärung zur Schaffung einer Redundanz wird aktuell von der Aufsichtsbehörde nicht gefordert und kann somit jedoch vermieden werden, wobei die Umsetzung der notwendigen Sanierung der bestehenden Nachklärung planerisch gelöst werden muss. Des Weiteren müssen die Schlammbehandlung/-entwässerung umgestaltet werden und in einem neu gestalteten Südbereich ein neues Betriebsgebäude und eine Lagerhalle errichtet werden.
Planungsaufgabe sind die Leistungen der Ingenieurbauwerke einschließlich der örtlichen Bauüberwachung sowie die Fachplanung der Technischen Ausrüstung (Verfahrenstechnik und EMSR-Technik) jeweils in den Leistungsphasen 1 - 9 nach der HOAI.
Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe Bingen Kläranlage Bacharach
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen
- für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) sowie
- für die Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
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Für alle Planungsbereiche gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die Auftraggeberin für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich des Neubaus, der Sanierung bzw. der Erweiterung von Kläranlagen anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (55 %)
Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen (über die Mindestanzahl hinaus, die ebenfalls den Mindestanforderungen entsprechen müssen) kann eine bessere Bewertung erzielt werden.
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (15 %).
3. Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (15 %).
4. Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben (15 %).
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen
- für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) sowie
- für die Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
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Für alle Planungsbereiche gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die Auftraggeberin für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 10 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung binnen dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber muss über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme
- für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR und
- für Sach-, Vermögens- und Umweltschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Diese Mindestdeckungssummen müssen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies kann durch eine Bescheinigung der Versicherung nachgewiesen werden, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Auflistung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen unter Angabe der Namen und der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (Qualifikation). Die Qualifikation ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Planung und Bauüberwachung (Bereich Ingenieurbau)
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Objektplaners und des Bauüberwachers über die unter Ziffer III.2.1) bezeichnete berufliche Qualifikation mit einer mind. 10-jährigen, einschlägigen Berufserfahrung (im Bereich der Objektplanung/Bauüberwachung Ingenieurbau) nach Abschluss des Studiums sowie über jeweils einen Vertreter von mind. gleicher Qualifikation verfügen.
Für den stellvertretenden Bauüberwacher wird daneben die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in der Bauüberwachung als gleichwertig anerkannt. Die geforderte Qualifikation muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Planung und Bauüberwachung (Bereich Technische Ausrüstung)
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Fachplaners und des Bauüberwachers für die Technische Ausrüstung über die unter Ziffer III.2.1) bezeichnete berufliche Qualifikation mit einer mind. 10-jährigen, einschlägigen Berufserfahrung (im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung) nach Abschluss des Studiums sowie über jeweils einen Vertreter von mind. gleicher Qualifikation verfügen.
Für den stellvertretenden Bauüberwacher wird daneben die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in der Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung als gleichwertig anerkannt. Die geforderte Qualifikation muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung vergleichbarer Projekte durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
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Es sind mindestens 3 Referenzobjekte der Planung der Erweiterung, Sanierung oder dem Neubau von Kläranlagen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden:
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- Alle Referenzen müssen die Erweiterung, Sanierung oder den Neubau von biologischen Reinigungsstufen auf Kläranlagen mit einer Ausbaugröße zwischen mind. 5.000 und max. 30.000 EW beinhalten.
- Bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2-6 und 8 erbracht worden sein.
- Für alle Referenzen muss der Abschluss der Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 30.06.2016 erfolgt sein, max. eine Referenz darf noch in der baulichen Umsetzung sein.
- Mind. 2 Referenzen müssen nach den Regeln der VOB/A ausgeschrieben worden sein.
- Mind. 1 Referenz muss Betonsanierungsarbeiten bestehender Betonbauwerke beinhalten mit tats. Baukosten der Kostengruppe 300 für Betonsanierungsarbeiten von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto.
- Mindestens 1 Referenz muss eine Sanierung / Umbau einer Kläranlage im laufenden Betrieb beinhalten.
Für alle Referenzen - soweit es sich um abgeschlossene Projekte handelt (bis Lph 8) - hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
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Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieure benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVR06R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.