Projektmanagement und Projektcontrolling für den Neubau eines Multifunktions-Gästehauses auf dem Campus der Johannes Gutenberg Universität Mainz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainzer-universitaetsfonds.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement und Projektcontrolling für den Neubau eines Multifunktions-Gästehauses auf dem Campus der Johannes Gutenberg Universität Mainz
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Projektsteuerungs-, Projektmanagementleistungen für den Neubau eines Multifunktions-Gästehauses. Benötigt werden Leistungen der Projektsteuerung und des Projektmanagements in der Phase der schlüsselfertigen Errichtung des Gästehauses nebst Außenanlagen und Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf dem Campusgelände. Die Beauftragung erfolgt stufenweise und optional.
Der Auftraggeber, die Stiftung Mainzer Universitätsfonds, ist eine selbstständige, rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts. Mit dem Ziel, Räumlichkeiten für Apartments für Gastprofessoren und Gäste der Johannes Gutenberg-Universität (Gästehaus), das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW), sowie Büros zu schaffen, wird der Auftraggeber ein entsprechendes Gebäude zu errichten.
Das Multifunktions-Gästehaus wird auf dem Campus der Johannes Gutenberg Universität Mainz entstehen. Mit der Planung und Errichtung des Gebäudes wurde ein Generalunternehmer beauftragt.
Begleitend zur Ausführungsplanung und Errichtung des Bauvorhabens benötigt der Auftraggeber Unterstützungsleistungen im Bereich Projektmanagement und Projektcontrolling. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistungen werden stufenweise und optional beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektmanagement und Projektcontrolling für den Neubau eines Multifunktions-Gästehauses auf dem Campus der Johannes Gutenberg Universität Mainz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die E-Vergabeplattform Deutsche E-Vergabe veröffentlicht ebenfalls einen Bekanntmachungstext. Allein maßgeblich bleibt gleichwohl der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/