Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG in der Stadt Idar-Oberstein - Linienbündel "Stadtverkehr Idar-Oberstein" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 149-397355)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-birkenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG in der Stadt Idar-Oberstein - Linienbündel "Stadtverkehr Idar-Oberstein"
Der Landkreis Birkenfeld beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von zehn Jahren ab Betriebsaufnahme am 01.08.2022 zu vergeben. Der ÖDA umfasst das Linienbündel "Stadtverkehr Idar-Oberstein" mit den Linien 801, 802, 803, 804, 805, 806, 812 und 813. Das vorgenannte Linienbündel hat einen Umfang von ca. 1,05 Million Nutzwagenkilometer.
Der ÖDA ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des ÖDA können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des ÖDA (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der ÖDA.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Tag: 11/10/2021
Ortszeit: 23:59
Tag: 18/10/2021
Ortszeit: 12:00