Kirner Land - Anmietung und Wartung von Kopier- und Drucksystemen Referenznummer der Bekanntmachung: Kirner-Land-2021-POM
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirner-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kirner Land - Anmietung und Wartung von Kopier- und Drucksystemen
Kirner Land - Anmietung und Wartung von Kopier- und Drucksystemen DIN A4 / A3 s/w und Farbe
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land Bahnhofstraße 31 55606 Kirn
Kirner Land - Kopier- und Drucksysteme DIN A4 / A3
- 87 Kopier- und Drucksysteme
Bieterfragen können bis zum 29.10.2021 / 12:00 Uhr über das Deutsche Vergabeportal - DTVP gestellt werden.
Angaben zur Teststellung:
Die Bieter, die nach der Bewertung und Bepunktung von Preis und Technik auf den ersten beiden Rängen liegen, werden zur Teststellung aufgefordert. Der AG ist nicht verpflichtet die esten zwei Ränge zur Teststellung aufzufordern, siehe LV Pkt. 3.2 .
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
- Bestätigung, dass keine Insolvenz vorliegt
- Verpflichtung von Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
Angefordert und Auszufüllen im Formular "L124"
- Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre dem LOS entsprechend
Angefordert und Auszufüllen im Formular "L124"
- Referenzleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, entsprechend dem LOS
Angefordert und Auszufüllen im Formular "L124"
Installationsbeginn: KW 2 / 2022
Installationsende: KW 11 / 2022
Vertragsbeginn: 01.04.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch im Deutschen Vergabeportal - DTVP.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMXRE4W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen, s. §160 Abs. 3 GWB