Rahmenvereinbarung Krankenhausbetten Referenznummer der Bekanntmachung: 21-11-08-1200
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreuznacherdiakonie.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Krankenhausbetten
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von elektrischen Krankenhausbetten und Nachttischen
Diakonie Krankenhaus Ringstraße 64 55543 Bad Kreuznach, Diakonie Klinikum Neunkirchen gGmbH Brunnenstraße 20 65538 Neunkirchen, Evangelisches Stadtkrankenhaus Großherzog-Friedrich-Str. 44 66111 Saarbrücken, Hunsrück Klinik Holzbacher Straße 1 55469 Simmern
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Kauf von Medizintechnik, hier von elektrischen Krankenhausbetten und Nachttischen.
Diese Rahmenvereinbarung soll für eine Laufzeit von 48 Monaten geschlossen werden und beinhaltet die Beschaffungen für:
- das Diakonie Krankenhaus, Ringstraße 64, 55543 Bad Kreunach,
- das Diakonie Klinikum Neunkirchen gGmbH, Brunnenstraße 20, 65538 Neunkirchen,
- die Hunsrück Klinik, Holzbacher Straße 1, 55469 Simmern und
- das Evangelische Stadtkrankenhaus, Großherzog-Friedrich-Str. 44, 66111 Saarbrücken.
Das geschätzte Auftragsvolumen für die Dauer der Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 540 Betten und ca. 540 Nachttische nebst weiterem optionalen Zubehör.
Optionales Zubehör wie zum Beispiel integriertes Nachtlicht, Bremsalarm, Urinflaschenhalterungen etc.
Nähere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Erklärung des Bieters, dass in der Person des Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2.) Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3.) Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
4.) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Angaben zu Insolvenzverfahren, Liquidation.
2.) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
3.) Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
4.) Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Jahre mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges (Formblatt 124 Eigenerkärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
2.) Angabe zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Eigenerklärung zur Eignung).
3.) Zertifizierung nach EN ISO 13485 oder gleichwertiger Nachweis
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Die vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind im Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
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2. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
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3. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
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4. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
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5. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
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6. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
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Zusätzlicher Hinweis:
Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter zu einer umfänglichen Demonstration durch Probestellung und Präsentation seiner Produkte (1 Bett / 1 Nachttisch / 1 Polsterteil für Bettverlängerung) bei der ausschreibenden Stelle durch einen fachkundigen Mitarbeiter. Diese Produktpräsentation dient der Bewertung der Qualität, die durch einen ausgewählten Nutzerkreis erfolgt. Der Anbieter hat das für die Bemusterung ggf. notwendige Material und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Die Demonstration hat vollständig kostenfrei zu erfolgen. Nähere Informationen sind den Vergabunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVR0CA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.