Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 4000) für die VG Daun Referenznummer der Bekanntmachung: 602-21-25
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Daun
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54550
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgv-daun.de/vg_daun/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 4000) für die VG Daun
Lieferung von einem TLF 4000 für die Feuerwehreinheit Daun bestehend aus Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Feuerwehreinheit Daun beabsichtigt die Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug 4000 (TLF 4000) Allrad nach EN 1846 und DIN 14530-21. Die Lose 1 (Fahrgestell) und Los 2 (Aufbau) müssen zusammen angeboten werden. Es erfolgt keine getrennte Losvergabe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, Formular Eigenerklärung zur Eignung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium), weitere Informationen finden Sie unter: https://eee.evergabe-online.de/.
- Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Vorlage einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR
- Nachweis nach DIN EN ISO 9001 der Zertifizierung bzw. vergleichbare Zertifizierung eines ausländischen Bieter
- Referenzliste 124a Ergänzung der Eigenerklärung zur Eignung inkl. Angaben zur Berufsgenossenschaft
- Vorläufige Gewichts- und Energiebilanz
- Realisierungszeitplan (zeitlich, s. Leistungsbeschreibung Pos 2.14)
- Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.