Ausschreibung von Sachversicherungen Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2021-007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.suedliche-weinstrasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Sachversicherungen
Gebäude- und Inhaltsversicherung
verschiedene Orte im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
Gebäude- und Inhaltsversicherung: 58 Gebäude an verschiedenen Standorten im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
Gebäudeneuwert: ca. 260 Mio Euro
Inhaltsneuwert: ca. 34 Mio Euro
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für den Versicherer beträgt 6 Monate, zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung ist vorzulegen.
Der Bieter hat darin zu erklären, dass eine Zulassung/Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherung durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht besteht.
Falls der Bieter beabsichtigt im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung ist vorzulegen.
Der Bieter hat darin zu erklären, dass
- über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
- er sich nicht in Liquidation befindet
Falls der Bieter beabsichtigt im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung ist vorzulegen.
Der Bieter hat darin zu erklären, dass die von ihm für die Leistungen eingesetzten Personen die für die Leistungen erforderlichen beruflichen Befähigungen haben.
Falls der Bieter beabsichtigt im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Die Erbringung der Dienstleistung ist nur Versicherungsgesellschaften vorbehalten (§ 8 VAG).
Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er sich zur Einhaltung der maßgeblichen Tarifverträge und gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
Die Mustererklärung 1 und/oder 3 nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) sind mit dem Angebot vorzulegen.
Falls der Bieter z.B. als Versicherungsvermittler gem. § 34d Abs. 2 GewO das Angebot nicht selbst, sondern im Namen eines oder mehrerer Versicherungsgesellschaften erbringt, gibt er die Erklärung gem. Ziffer 9.3. der Bewerbungsbedingungen ab.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist Bestandteil der Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Der Bieter erklärt darin, dass
- er nicht rechtskräftig verurteilt worden ist nach den §§ 129, 129a, 129 b (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen), 89c (Terrorismusfinanzierung) § 261 (Geldwäsche), § 263 (Betrug), § 264 (Subventionsbetrug), § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333, 334 (Vorteilsgewährung und Bestechung), § 335a (Ausländische Bedienstete), §§ 232, 233, 233a (Menschenhandel) Strafgesetzbuch sowie Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie § 370 Abgabenordnung (Geldwäsche, Betrug, Bestechung u. a.)
- er keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere er sich nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland