"Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Baumkontrolle, Baumpflege, sowie Garten- und Landschaftsbau" Referenznummer der Bekanntmachung: Z.20-0126
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Baumkontrolle, Baumpflege, sowie Garten- und Landschaftsbau"
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz, schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens, gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB, eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Baumkontrolle, Baumpflege, sowie Garten- und Landschaftsbau aus.
Baumkontrolle für das PLZ Gebiet 51*, 53*, 56*, 57*, 65*
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Baumkontrollen sind vom Auftragnehmer zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, zur Ermittlung von Schäden und zur Festlegung von Sicherungs- und Pflegemaßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen durchzuführen (siehe Teil B -Leistungsbeschreibung, Punkt 2.1).
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Baumkontrolle für das PLZ Gebiet 54*, 55*
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Baumkontrollen sind vom Auftragnehmer zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, zur Ermittlung von Schäden und zur Festlegung von Sicherungs- und Pflegemaßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen durchzuführen (siehe Teil B -Leistungsbeschreibung, Punkt 2.1).
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Baumkontrolle für das PLZ Gebiet 66*, 67*, 76*
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Baumkontrollen sind vom Auftragnehmer zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, zur Ermittlung von Schäden und zur Festlegung von Sicherungs- und Pflegemaßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen durchzuführen (siehe Teil B -Leistungsbeschreibung, Punkt 2.1).
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Baumpflege für das PLZ Gebiet 51*, 53*, 56*, 57*, 65*
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Baumpflege beinhaltet Maßnahmen an Baum und Baumumfeld zur Vermeidung von Fehlentwicklungen sowie zur Herstellung der Verkehrssicherheit und Erhaltung der Vitalität eines Baumes. Siehe Teil B - Leistungsbeschreibung Punkt 2.1.
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Baumpflege für das PLZ Gebiet 54*, 55*
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Baumpflege beinhaltet Maßnahmen an Baum und Baumumfeld zur Vermeidung von Fehlentwicklungen sowie zur Herstellung der Verkehrssicherheit und Erhaltung der Vitalität eines Baumes. Siehe Teil B - Leistungsbeschreibung Punkt 2.1.
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Baumpflege für das PLZ Gebiet 66*, 67*, 76*
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Baumpflege beinhaltet Maßnahmen an Baum und Baumumfeld zur Vermeidung von Fehlentwicklungen sowie zur Herstellung der Verkehrssicherheit und Erhaltung der Vitalität eines Baumes. Siehe Teil B - Leistungsbeschreibung Punkt 2.1.
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Garten- und Landschaftsbau für das PLZ Gebiet 51*, 53*, 56*, 57*, 65*
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Garten- und Landschaftsbau beschreibt Maßnahmen zur Pflege der Grünflächen, Parkanlagen, Platzflächen und Sportstätten. Siehe Teil B - Leistungsbeschreibung Punkt 2.1.
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Garten- und Landschaftsbau für das PLZ Gebiet 66*, 67*, 76*
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Garten- und Landschaftsbau beschreibt Maßnahmen zur Pflege der Grünflächen, Parkanlagen, Platzflächen und Sportstätten. Siehe Teil B - Leistungsbeschreibung Punkt 2.1.
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Garten- und Landschaftsbau für das PLZ Gebiet 54*
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Garten- und Landschaftsbau beschreibt Maßnahmen zur Pflege der Grünflächen, Parkanlagen, Platzflächen und Sportstätten. Siehe Teil B - Leistungsbeschreibung Punkt 2.1.
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Garten- und Landschaftsbau für das PLZ Gebiet 55*
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Garten- und Landschaftsbau beschreibt Maßnahmen zur Pflege der Grünflächen, Parkanlagen, Platzflächen und Sportstätten. Siehe Teil B - Leistungsbeschreibung Punkt 2.1.
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
18 Behörden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
c) Der Bieter bzw. Bewerber hat mit Abgabe des Angebotes einen Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorzulegen.
d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
- zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
- zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
- zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindestens zwei (2) der drei (3) geforderten Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein und mindestens drei (3) Monate bestanden haben oder seit mindestens drei (3) Monaten ungekündigt bestehen.
Sollten sich Bieter auf Lose aus verschiedenen Fachgebieten (Baumkontrolle, Baumpflege oder Garten- und Landschaftsbau) bewerben, so ist die Anlage Teil A - Referenzen pro Fachgebiet jeweils einmal auszufüllen und mit Angebotsabgabe
einzureichen. Die gestellten Anforderungen an die Referenzen sind pro Fachgebiet vom Bieter vollumfänglich zu erfüllen.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYLZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de