zahnärztliche Beh Sys 6002144438 Referenznummer der Bekanntmachung: 6002144438-BAAINBw U2.5b
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
zahnärztliche Beh Sys 6002144438
zahnärztliche Behandlungssysteme 6002144438
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Behandlungssystem Standard 123 EA (22 EA fest)
Behandlungsystem Prophylaxe 83 EA (21 EA fest)
Behandlungssystem Oralchirurgie 14 EA (4 EA fest)
Behandlungssystem Standard 123 EA (22 EA fest)
Behandlungsystem Prophylaxe 83 EA (21 EA fest)
Behandlungssystem Oralchirurgie 14 EA (4 EA fest)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
Mindestjahresumsatz des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren von jeweils mindestens 2 Mio. € netto. Der Tätigkeitsbereich des Auftrags umfasst sämtliche Leistungen, die sich auf zahnmedizin-technische Geräte beziehen, insbesondre deren Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung.
Bei einer Bewerbergemeinschaft oder bei der Benennung von Unternehmen zur Eignungsleihe ist der kumulierte Wert aller Unternehmen maßgeblich.
Angabe mindestens einer Referenz zum Nachweis der Eignung (formlose Eigenerklärung) aus den letzten drei Jahren, aus den sich insgesamt ergibt, dass der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bei den betreffenden Referenzprojekten insgesamt die Lieferung und Installation zahnärztlicher Behandlungssysteme erfolgreich durchgeführt haben.
Bescheinigung über ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem gemäß den
EU-Richtlinien oder der Norm DIN ISO 9001.
Konformitätserklärung nach 93/42/EWG oder vergleichbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit