Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Landkreis Alzey-Worms
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Landkreis Alzey-Worms
Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Abfallarten Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) sowie Papier und Pappe (AS 20 01 01) gemäß der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) . Es handelt sich um PPK aus den privaten Haushaltungen und haushaltsüblichen Mengen aus anderen Herkunftsbereichen.
Gegenstand ist die Übernahme der zu verwertenden PPK-Mengen an einer Übergabestelle inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage.
Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten PPK-Mengen an den Übergabestellen/Betriebsstandorten.
Verschiedene Übernahmestellen; Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Abfallarten Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) sowie Papier und Pappe (AS 20 01 01) gemäß der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) . Es handelt sich um PPK aus den privaten Haushaltungen und haushaltsüblichen Mengen aus anderen Herkunftsbereichen.
Gegenstand ist die Übernahme der zu verwertenden PPK-Mengen an einer Übergabestelle inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage.
Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten PPK-Mengen an den Übergabestellen/Betriebsstandorten.
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um insgesamt 6 Monate bis maximal zum 30.06.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
° Eigenerklärung zur Eignung-Formblatt 124 EU; Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen.
° Vorlage eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder gleichwertiger Nachweis
Eigenerklärung zur Eignung-Formblatt 124 EU; Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen.
° Mind. zwei auftragsbezogene Referenzen, dass in den letzten fünf Jahren mindestens 8.000 Mg jährlich verwertet wurde, mit Angabe des Auftraggebers inkl. Kontaktperson, des Auftragswertes, Bezeichnung der Leistung und des Leistungszeitraumes,
°Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall: Personen: 2.500.000 € , Sachschäden: 1.000.000 € und Vermögensschäden: 300.000 € ° Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-
Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes): Transport: Befördern von Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) sowie Papier und Pappe (AS 20 01 01) Bei Sortierung zusätzlich: Lagern und Behandeln von Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) sowie Papier und Pappe (AS 20 01 01) Kurzdarstellung des Verwertungskonzeptes ° Formblatt -Anlage 1.1 Angabe zur technischen Ausrüstung des Wirtschaftsteilnehmers
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind keine Bieter zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei befugte Verwaltungsmitarbeiter der Kreisverwaltung Alzey-Worms.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).