Planungsleistungen für die Stilllegung der Teichkläranlage in Giesenhausen und den Neubau einer Mischwasserbehandlung mit Anschluss an die Kläranlage Leuzbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hachenburg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 57627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hachenburg-vg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Stilllegung der Teichkläranlage in Giesenhausen und den Neubau einer Mischwasserbehandlung mit Anschluss an die Kläranlage Leuzbach
Die Verbandsgemeindewerke Hachenburg (VGWE) betreiben in ihrem Hoheitsgebiet aktuell zwölf Kläranlagen mit Ausbaugrößen von 150 EW bis 8.000 EW. Es ist beabsichtigt in den nächsten ca. 15 Jahren diese Kläranlagenstandorte von zwölf auf drei bis vier zu reduzieren. Für die Ortsgemeinde Giesenhausen wurde unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Faktoren die Stilllegung der jetzigen Teichkläranlage und ein Anschluss über die Nachbargemeinde Sörth an die Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach in der Verbandsgemeine Altenkirchen-Flammersfeld (VG AK-FF) festgelegt. Gegenstand dieser Ausschreibung und beauftragter Leistungsumfang sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mischwasserbehandlung in Giesenhausen und den Anschluss an den vorhandenen Abwasserkanal in Sörth (VG AK-FF).
Giesenhausen (VG Hachenburg) und Sörth (VG Altenkirchen-Flammersfeld)
Folgende Planungsleistungen für den Neubau einer Mischwasserbehandlung in Giesenhausen und den Anschluss an den vorhandenen Abwasserkanal in Sörth (VG AK-FF) werden in diesem Vergabeverfahren zusammengefasst:
• Ingenieurbauwerke • Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 und 7) zzgl.
• Vermessung • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator • Kreuzungsanträge Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung verwiesen.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen.
2. Name und berufliche Qualifikation des Bewerbers und der Personen, welche für die Erbringung der Leistung als verantwortlich vorgesehen sind bzw. diese tatsächlich erbringen.
(Nachweis gemäß § 43 Abs. 1 VgV; z. B. in Form von Studienabschlussnachweisen, Kammermitgliedsbescheinigungen für den Bewerber, Projektleiter und stellv. Projektleiter)
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist). Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis an die Vergabestelle zu übergeben. (Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,5 Mio. Euro für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss.)
1.) Darstellung von mindestens jeweils 3 Referenzprojekten des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters aus den letzten 3 Jahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht:
o Inhalt der Referenzprojekte für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung ist die Planungsleistung/Bauüberwachung im Bereich Regenbauwerke und Sammelleitungen.
o Die Referenzprojekte sind hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar.
o Die Leistungen umfassten alle Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 43 Abs. 1, § 47 Abs. 1 und § 55 Abs. 1 HOAI (2021).
o Die Projekte wurden nach dem 01.01.2018 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
o Die ausgewiesene Referenz ist eine eigenstätige Leistung von der für die Projektleitung 2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2). Das vorgeschlagene Projektteam muss aus Ingenieuren bestehen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Beschäftigten (Projektleiter/stellv. Projektleiter) nachzuweisen. Nachweis gemäß § 43 Abs. 1 VgV; z. B. in Form von Studienabschlussnachweisen, Kammermitgliedsbescheinigungen für den Bewerber, Projektleiter und stellv. Projektleiter.
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
2. Erklärung nach § 19 Absatz 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Erklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben.
4. Erklärung Antikorruption
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2. Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3. Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4. Unteraufträge,§ 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (TNW Anlagen – Anlage 3.4), die Erklärung Antikorruption (TNW Anlagen – Anlage 3.7) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (TNW Anlagen – Anlagen 3.5 und 3.6) vorzulegen.
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung (TNW Anlagen – Anlage 3.3) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Ort: Mainz
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Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/