Druck und Kuvertierung von Beitragsdokumenten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-022-EU-HBF
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck und Kuvertierung von Beitragsdokumenten
Ausschreibungsgegenstand ist der Druck und die Kuvertierung von jährlich insgesamt ca. 851.000 Sendungen zur Beitragserhebung und -verfolgung an die im Mitgliederverzeichnis der BGHM eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Hinzu kommen noch 5 Projekte mit ca. 639.000 Sendungen, welche nach Bedarf innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren zu versenden sind (Bedarfssendungen). Über den gesamten Zeitraum rechnen wir mit einem Versand von ca. 4.043.000 Sendungen. Diese Schätzungen basieren auf den Zahlen der vergangenen Jahre; wir gehen allerdings davon aus, dass sich die Sendungszahlen aufgrund von Digitalisierungsmaßnahmen während der Vertragslaufzeit verringern werden; nähere Ausführungen hierzu finden Sie im Leistungsverzeichnis.
Für die Dienstleistung dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung über 2 Jahre geschlossen werden, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, beginnend zum 01.02.2022.
Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für die Gesamtlauf-zeit.
Erfüllungsort ist der Sitz der Druckerei
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung und Kuvertierung von jährlich insgesamt ca. 851.000 Sendungen zur Beitragserhebung und -verfolgung an die im Mitgliederverzeichnis der Auftraggeberin eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Sendungen sind entsprechend den Vorgaben des Versenders freizumachen.
Der Versand der Sendungen ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Hinweis: Der/die Versender wird/werden derzeit in einem gesonderten Ausschreibungsverfahren ermittelt.
Bei der oben genannten Menge handelt es sich um eine Schätzung, die in der Vergangenheit so durchschnittlich beauftragt wurde. Sie kann sowohl nach unten als auch nach oben abweichen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf bestimmte Versandmengen wird hierdurch nicht begründet. Mindestauftragsmengen werden nicht garantiert.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass das Gesamtdruckvolumen um max. 10 % überschritten werden kann.
Die Durchführung der Projekte erfolgt im Rahmen mehrerer über das Jahr verteilter kleiner und großer Aktionen. Die Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen dem Auftragnehmer und der zuständigen Fachabteilung der Auftraggeberin (Hauptabteilung Beitrag und Finanzen, Abteilung Zentrale Dienste) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird jährlich erstellt.
Der Abruf der Einzelleistungen für die jeweiligen Aktionen erfolgt durch Übersendung der Druck- und Testdaten. Einer gesonderten schriftlichen Auftragserteilung durch die Auftraggeberin zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Einzelleistungen bedarf es nicht.
Bitte beachten Sie, dass einige Projekte besonders zeitkritisch sind. Daher ist die termin- und fristgerechte Leistungserbringung von besonderer Bedeutung. Des Weiteren kann es im Einzelfall zu kurzfristigen Terminverschiebungen kommen. Diese sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Da es sich bei den übersandten Daten um Sozialdaten handelt, wird eine Vereinbarung mit Berücksichtigung des vom Auftragnehmer zu gewährleistendem Schutz von Sozialdaten abgeschlossen. Diese Vereinbarung über den Schutz der Sozialdaten liegt als Anlage der Rahmenvereinbarung bei.
Die Auftraggeberin strebt an, im Rahmen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung künftig Dokumente zur Beitragserhebung und -verfolgung an die im Mitgliederverzeichnis der Auftraggeberin eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland über eine bereits vorhandene Plattform (meineBGHM) digital zur Verfügung zu stellen. Ein verbindlicher Zeitplan für den Beginn des digitalen Versandes liegt noch nicht vor. Er unterliegt internen sowie externen Faktoren, wie z.B. die Bereitschaft der versicherten Unternehmen, Bescheide digital anzuerkennen sowie dem Ausbau einer entsprechenden Netzinfrastruktur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Vor diesem Hintergrund sind auch die Auswirkungen der Umstellung auf die bereits vorhandene Plattform (meineBGHM) auf die geschätzten Druckmengen nicht absehbar. Für das erste Vertragsjahr kann nach derzeitigem Stand, mit dem geschätzten Druckaufkommen gerechnet werden.
Voraussichtlich ab dem zweiten Vertragsjahr kann eine Reduzierung der Druckmengen in Höhe von bis zu ca. 40 % eintreten.
Optional besteht die Möglichkeit des Vertrag im 2x 1 Jahr zu verlängern.
Da es sich bei den übersandten Daten um Sozialdaten handelt, wird eine Vereinbarung mit Berücksichtigung des vom Auftragnehmer zu gewährleistendem Schutz von Sozialdaten gemäß § 80 SGB X i.V.m. Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angebotsformblatt mit Angabe der HRA/HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführtwerden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässigsind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichenTätigkeit zulässt.
2. Eignungserklärung (Dokument 06) zum Nachweis des Ausschlusses der §§ 123 ff GWB
3. Unternehmensdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten)
1. Eigenerklärung zur Eignung (Dokument 07) mit:
a.) Erklärung zum Umsatz der ketzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bietergemeinschaften legen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oben genannte Eigenerklärungen vor.
b.) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie einer Versicherung gegen Brand und Einbruchdiebstahl.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die von ihm eingesetzten Personen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht]EUR für Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Der Bieter erklärt durch eine rechtsgültige Absichtserklärung, bei Zuschlag diese Versicherungen abzuschließen, sofern keine bestehen sollte.
Der Auftraggeberin ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbeginn, auf Anforderung darüber hinauswährend der Vertragslaufzeit, vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Eignung (Dokument 07) zu den Referenzen. Bietergemeinschaften legen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft genannte Eigenerklärung vor.
2. Konzept zum Verarbeitungsnotfallplan (max. 20 Seiten DIN A4). Das Konzept sollte die in dem Dokument 03a unter Punkt 2.1 dargestellten Inhalte mindestens aufweisen.
3. Servicekonzept (max. 20 Seiten DIN A4). Das Konzept sollte die in dem Dokument 03a unter Punkt 2.2 dargestellten Inhalte mindestens aufweisen.
4. Darstellung/Dokumentation der Sicherheit der Daten gem. § 80 SGB X i.V.m. Art. 28 DSGVO (s. Dokument 03_ Leistungsverzeichnis, hier Punkt 3)
5. Bei Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist das Formblatt Unterauftragnehmer (Dokument 08) mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich:
a) für den Fall der Eignungsleihe sind für den Unterauftragnehmer (Beliehene) folgende Dokumente bei Angebotsabgabe einzureichen:
Formblatt Eignungserklärung (Dokument 06); Formblatt zur Eignung (Dokument 07); Verpflichtungserklärung (Dokument 08a); Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe bezieht.
b) für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers sind vor Zuschlagserteilung auf Anforderung folgende Unterlagen beizubringen:
Formblatt Eignungserklärung (Dokument 06); Formblatt Eignung (Dokument 07), Verpflichtungserklärung (Dokument 08a)
A.) Zur Prüfung seiner fachlichen Eignung hat der Bieter mit der Abgabe seines Angebotes mindestens drei (3) Referenzen (Mindestanforderung) vorzulegen, die nicht älter als drei (3) Jahre sind (Mindestanforderung), bezogen auf die Sendungsvolumen der Lose, auf die der Bieter beabsichtigt ein Angebot abzugeben. Als vergleichbare Referenzen werden solche angesehen, deren Druckaufkommen mindestens 60% (Mindestanforderung) der Jahresdruckleistung entspricht.
Die Auftraggeberin sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden.
Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die/den Verantwortliche/n die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen.
B.) Konzept Verarbeitungsnotfallplan (internes Backup-Konzept):
Bei der Auftragsdurchführung sind Maßnahmen zu treffen, um die überlassenen Daten zu sichern. Die Bieterin/der Bieter soll die Maßnahmen, die sie/er dazu trifft, in einem Verarbeitungsnotfallplan (Internen Backup Konzept) darstellen. Dieser soll für alle Phasen des Produktionsprozesses Maßnahmen zum Schutz vor Risiken vorsehen. Dabei wird erwartet, dass sie/er Aussagen trifft, zur internen Organisation bei der Erbringung der hier konkret ausgeschriebenen Leistung, insbesondere
a) Personaleinsatz und Personalplanung zum Schutz vor Ausfall,
b) Ausfall von Servern,
c) Ausfall Drucker,
d) Ausfall Kuvertiereinheit,
e) die sicherheitstechnische Trennung der Systeme,
f) auftragsdurchführungsbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen
C.) Servicekonzept:
Von der Bieterin/vom Bieter wird erwartet, dass sie/er in ihrem/seinem Konzept Aussagen zu nachfolgenden Aspekten trifft und dabei auf die Besonderheiten der hier ausgeschriebenen Leistungen eingeht:
1) Sicherung der Kommunikation mit der Auftraggeberin, dazu gehören der interne Prozess bei Anfragen und Abstimmungsbedarfen der Auftraggeberin im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und Vertragsabwicklung, der Prozess der Fehlerdokumentation und Fehleranalyse sowie der Prozess der Fehlerbeseitigung unter anderem:
a) Bei den einzelnen Projekten ist insbesondere die kurzfristige Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer relevant. Die Bieterin/der Bieter soll kurz darstellen, auf welchen Kommunikationswegen (Telefon, Fax, E-Mail, Post) und zu welchen Zeiten (z.B. 08.00 Uhr-16.00 Uhr oder 24 Stunden etc.) sie/er für die Auftraggeberin erreichbar ist.
b) Im Einzelfall kann es vorkommen, dass ein persönliches Gespräch mit dem im Angebot genannten Ansprechpartner in der Hauptverwaltung der BGHM in Mainz kurzfristig erforderlich ist. Bitte geben Sie an, innerhalb welches Zeitfensters der im Angebot benannte Ansprechpartner persönlich in der Hauptverwaltung der BGHM in Mainz erscheinen kann (z. Bsp. innerhalb von 12 Stunden oder innerhalb von 24 Stunden).
c) Bei zeitkritischen Projekten, wie zum Beispiel Projekt 5 und 6, kann es im Einzelfall erforderlich sein, dass Daten auch am Wochenende oder an Feiertagen verarbeitet werden müssen, um den geplanten Versandtermin halten zu können. Eine Ver-schiebung des Versandtermins ist dann, aufgrund von im Bescheid enthaltenen Zahlungszielen, nicht möglich. Der Bieter hat anzugeben, ob die Verarbeitung am Wochenende oder an Feiertagen möglich ist und inwieweit dann Zuschläge auf die angegebenen Preise erhoben werden.
d) Im Einzelfall kann es passieren, dass aufgrund von Problemen mit der Erstellung der AFP-Dateien bei der Auftraggeberin sich die Lieferung der Daten verzögert. Der Bieter hat kurz darzustellen bis wie viel Uhr Daten geliefert werden müssen damit mit der Verarbeitung noch am gleichen Tag begonnen wird (z. Bsp. bis spätestens 9:00 Uhr oder bis spätestens 12:00 Uhr).
2) Aufgrund von technischen Problemen bei der Auftraggeberin kann es im Einzelfall zu kurzfristigen (ein bis zwei Tage vor der geplanten Datenlieferung) Terminverschiebungen kommen. Der Versandtermin verschiebt sich dann in aller Regel um die gleiche Anzahl von Tagen. Die Bieterin/der Bieter soll angeben, ob solche kurzfristigen Terminverschiebungen ein Problem für die Ausführung des Auftrages darstellen.
3) Im Einzelfall ist es erforderlich, dass noch kurz vor Abholung der Briefsendungen zum Versand einzelne Sendungen aussortiert werden müssen. Die Auftraggeberin teilt hierzu die Adressdaten (Name und Anschrift) der betroffenen Briefsendung mit. Die Bieterin/der Bieter soll mitteilen, ob solche Aussortierungen geleistet werden können, sowie ob und wenn ja mit welchen Mehrkosten (Stundensatz) dann ggf. zu rechnen ist.
4) Qualitätssicherung bei dem (sofern einschlägig) Einsatz anderer Unternehmen im Rahmen der Leistungserbringung, dazu gehören eine Darstellung der Verbundstruktur und Schnittstellen, sowie der Ablaufkoordination, Reaktionen auf Qualitätsmängel und Umgang mit Leistungsstörungen auch im Rahmen eines Back-up-Konzeptes.
5) Qualitätssicherung in der Leistungserbringung, dazu gehören Angaben zur Anzahl hauptberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur internen Qualitätssicherung, zur Identifikation von Fehlern im Rahmen der Leistungserbringung, deren Aufbereitung (Fehlerdokumentation und Fehleranalyse), Fehlerbeseitigung und zukünftigen Fehler-vermeidung, Qualitätssicherungsmaßnahmen beim Personaleinsatz.
6) Bitte gehen Sie an dieser Stelle auch darauf ein, ob ein CO2-Zertifikat für den klimaneutralen Druck vorliegt.
Da es sich bei der ausgeschriebenen Leistung um eine Verarbeitung von Sozialdaten handelt, wird mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung nach Maßgabe des § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) und des Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgeschlossen.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Dokumentation im Rahmen der Kontrolle vor Beginn der Auftragsdatenverarbeitung einzureichen.
Zwischen Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und einer beabsichtigten Auftragsvergabe wird mit dem Bieter ein Termin zur Überprüfung der in der dokumentation gemachten Angaben vereinbart. Sollte sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellen, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Forderungen nicht erfülltwerden, kann der Zuschlag nicht an diesen Bieter erfolgen. In diesem Fall wird das selbe Verfahren mit demzweitplatzierten Bieter durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Es sind keine Beieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt (Dokument 05) aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.
Alle Anforderungen müssen erfüllt und durch Nachweise bzw. Eigenerklärung des Anbieters belegt werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Die eingereichten Unterlagen und sonstige schriftliche Zusicherungen werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.