Lieferung eines Saug- u. Spülfahrzeugs mit permanenter Wasseraufbereitung Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2021-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Saug- u. Spülfahrzeugs mit permanenter Wasseraufbereitung
Lieferung eines Saug- u. Spülfahrzeuges mit permanenter Wasseraufbereitung
Fahrgestell
Lieferung und Montage von einem kombinierten Kanalsaug- und Spülfahrzeug mit permanenter Wasseraufbereitung zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen, montiert auf einem 4-Achs-LKW-Fahrgestell mit 2 Antriebsachsen und einer Nachlauflenkliftachse (8x4*4).
Fahrgestellaufbau
Lieferung und Montage von einem kombinierten Kanalsaug- und Spülfahrzeug mit permanenter Wasseraufbereitung zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen, montiert auf einem 4-Achs-LKW-Fahrgestell mit 2 Antriebsachsen und einer Nachlauflenkliftachse (8x4*4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Saug- und Spülfahrzeugaufbau
Ort: Schieder-Schwalenberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Worms
Land: Deutschland